Die politische Ordnung Tunesiens gemäß der Verfassung von 2014

Annahme der tunesischen Verfassung
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26. Januar 2014: Annahme der tunesischen Verfassung nach Abstimmung in der Verfassungsgebenden Nationalversammlung

Seit der Unabhängigkeit im Jahr 1956 bis zum Sturz Ben Alis im Januar 2011 war für die tunesische Gesellschaft die Regierungsform gleichbedeutend mit der Diktatur des Staatschefs. Die Verfassung von 1959 hatte ursprünglich ein präsidentielles System geschaffen, das sich zumindest rein formal durch 1976 und 2002 vorgenommene Änderungen zu einem parlamentarischen System entwickelte. Das regierende Regime missbrauchte jedoch die verfassungsmäßig garantierten Gesetze, so dass ein Machtgleichgewicht zwischen Präsident und Parlament lediglich theoretisch existierte. In dem damaligen Einparteiensystem kontrollierte Ben Ali als Vorsitzender der RCD (Rassemblement Constitutionnel Démocratique, Demokratische Konstitutionelle Sammlungsbewegung) alle wichtigen Bereiche des Staates. Er betrieb Außenpolitik, reichte bei dem Legislativkomitee des Scheinparlaments Gesetzesvorlagen ein und stand dem Obersten Rat der Justiz vor. Als Präsident führte er zudem den Polizeiapparat mit eiserner Hand.

I. Die Verfassungsgebende Versammlung in der post-revolutionären Transitionsphase

Bis zum 14. Januar 2011 symbolisierte das Staatsoberhaupt das tyrannische System, das es zu stürzen galt. Konsequenterweise beschränkte die im Oktober 2011 gewählte Verfassungsgebende Nationalversammlung (ANC) mittels einer Art provisorischer kleinen Verfassung die Befugnisse des Präsidenten drastisch. Das Staatsoberhaupt wurde in der Transformationsphase zugunsten eines provisorischen parlamentarischen Systems politisch marginalisiert. Die Verfassungsversammlung nahm die Rolle eines Parlaments mit weitgehenden Befugnissen ein. Das bisherige Machtzentrum des Staates, das Präsidentenamt rückte in den Hintergrund. Die Versammlung war die einzige vom Volk direkt gewählte politische Struktur. Der Präsident, der Premierminister und der Parlamentspräsident waren ihr gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Versammlung hatte die Befugnisse, sie ihrer Ämter zu entheben, war jedoch selbst vor einer Auflösung geschützt. Die Schaffung des Parlaments als vorgeordnete und souveräne Instanz wurde von den Teilnehmern des zweiten Sit-Ins im Regierungsviertel, der sogenannten Kasbah im Februar – März 2011 bestimmt. Da es sich um das zweite Sit-in nach der Revolution handelte, wurde die Debatte um die formale Gestaltung der Transformationsphase als Kasbah-2 bekannt.

Drei Jahre lang wurde Tunesien durch ein parlamentarisches System regiert, in dem die Troika-Regierung Politik machte, ohne die Meinung einer völlig marginalisierten Opposition zu berücksichtigen. Zunächst nur für ein Jahr gewählt, hat die Verfassungsgebende Nationalversammlung (ANC) seit dem 13. Februar 2012, dem Arbeitsbeginn der Ausschüsse drei Verfassungsentwürfe vorgestellt. Der erste Entwurf vom 14. August 2012 wurde durch eine massive Protestbewegung seitens der Zivilgesellschaft wegen Rückgriffen auf die islamische Rechtsprechung als Sprung in die Vergangenheit abgelehnt. Der zweite Entwurf vom 14. Dezember des gleichen Jahres wurde wegen unzureichendem Schutz bei rechtlicher Gleichstellung und dem Streikrecht abgelehnt. Der dritte Entwurf vom 22. April 2013 wurde selbst von den Mitgliedern der Verfassungsausschüsse wegen mangelnder Genauigkeit angefochten.

Dieses sukzessive Hin- und Herreichen der Texte zwischen Verfassungsgebender Versammlung und Zivilgesellschaft führte allerdings zu ihrer inhaltlichen Verbesserung und mündete schließlich in den Verfassungsentwurf, der am 1. Juni 2013 der Plenarversammlung zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurde. In der Verfassungsgebenden Versammlung herrschte jedoch weiterhin Uneinigkeit, so dass eine für seine Annahme notwendige zwei-Drittel Mehrheit unwahrscheinlich erschien. Gemäß der provisorischen Übergangsregelung hätte eine Abstimmungsniederlage zu einem Referendum führen müssen, was angesichts des ungewissen Ausgangs ein gefährliches Vorgehen gewesen wäre, da kein Text vorsah, wie im Falle einer Ablehnung durch die Volksabstimmung zu verfahren wäre.

Die Verfassungsgebende Versammlung fand einen Kompromiss, indem sie am 18. Juli 2013 eine Ad-hoc-Kommission ohne juristische Grundlage ins Leben rief. Die Aufgabe ihrer 18 Mitglieder bestand darin, einen Konsens bei den strittigen Fragestellungen zu finden, die den gesamten Verfassungstext durchzogen.

Die Situation spitzte sich durch die Ermordung des Abgeordneten der arabisch-nationalen Linken, Mohamed Brahmi, am 25. Juli 2013 enorm zu. 70 Abgeordnete des „demokratischen Blocks“ stellten ihre Mitarbeit in der Versammlung ein und blockierten durch einen Sitzstreik vor dem Gebäude die weitere Arbeit an der Verfassung. Der Präsident der Versammlung, Mustapha Ben Jaafar traf einen entscheidenden Entschluss und stellte deren Tätigkeit am 6. August 2013 ein.

Das parlamentarische Transitionssystem fand sich in einem strukturellem „Autismus“ wieder, in dem die parlamentarische Mehrheit nicht auf die Anliegen der Opposition und der protestierenden Zivilgesellschaft einging. Zur Rettung des demokratischen Übergangs musste eine Lösung gefunden werden.

Das sogenannte Quartett der Zivilgesellschaft, bestehend aus dem Gewerkschaftsdachverband UGTT, dem Arbeitgeberverband UTICA, der Anwaltskammer und der Tunesischen Liga für Menschenrechte (LTDH), konnte die Krise entschärfen, indem es die Parteien auf einen Nationalen Dialog verpflichtete. Die sogenannte „Straßenkarte des Nationalen Dialogs“ (Feuille de Route) wurde von 20 Parteien unterschrieben und sah die Wiederaufnahme der Arbeit in der Verfassungsversammlung, die Bildung einer neuen unabhängigen Regierung und die Weiterführung des nationalen Dialogs vor.

Am 28. Dezember 2013 veröffentlichte die Konsenskommission der Versammlung ihre Arbeitsergebnisse. Am 2. Januar 2014 überarbeitete die Versammlung ihre Geschäftsordnung, um die bisher ohne rechtliche Grundlage arbeitende Kommission zu legitimieren und ihren Entscheidungen sogar einen rechtlich verbindlichen Charakter einzuräumen.

Nach einem fast einmonatigen Sitzungsmarathon lag der Text am 26. Januar 2014 im Plenum zur Abstimmung vor und wurde mit 200 von 216 Stimmen angenommen. Tunesien hatte nun über die vierte Verfassung in seiner Geschichte abgestimmt.

II. Die künftige politische Ordnung als Kompromiss zwischen einem parlamentarischen und einem präsidentiellen System

Die im Verfassungstext niedergeschriebene politische Ordnung ist demnach das Ergebnis eines unter Schwierigkeiten erzielten Konsens-Prozesses. Sie basiert nicht auf Modellen aus anderen vergleichbaren Erfahrungen und stellt weder ein rein präsidentielles, noch ein vollständiges parlamentarisches System dar.

Die vorliegende politische Ordnung ist weit davon entfernt, eine praktikable Umsetzung der Gewaltenteilung als grundlegendes Kriterium der Demokratie einzuführen. Der Verfassung gelingt es kaum, die Befugnisse der Legislativen und Exekutiven so auszugleichen, dass die eine nicht die andere dominieren kann. Die Statuten der staatlichen Institutionen schaffen ein latentes Ungleichgewicht zwischen Parlament, Regierungschef und dem Präsidenten.

Das Parlament steht für die legislative Macht. Seine 217 Abgeordneten werden direkt vom Volk gewählt. Ihm obliegt es, Gesetze zu verabschieden; es wählt den Regierungschef und spricht der Regierung das Vertrauen aus. Durch parlamentarische Verfahren kontrolliert es die Regierungsarbeit. Es kann Regierungsrücktritte durch Misstrauensanträge erzwingen. Der Premierminister verfügt quasi über die Gesamtheit der exekutiven Befugnisse. Er legt die staatliche Politik fest, darf legislative Initiative ergreifen und verfügt über weitere generelle gestaltende Machtbefugnisse.

Der Präsident der Republik wird in allgemeinen Wahlen gewählt. Er beauftragt formal den vom Parlament vorgeschlagenen Regierungschef mit der Regierungsbildung. Ihm obliegt es, gegebenenfalls das Parlament aufzulösen. Er unterzeichnet Gesetzesentwürfe und verfügt über ein Vetorecht. Das Parlament hat die Befugnis seiner Amtsenthebung bei Zustimmung des Verfassungsgerichts, obwohl er direkt vom Volk gewählt wird. Die drei Instanzen, Parlamentspräsident, hoher Rat der Richterschaft und Präsident ernennen jeweils ein Drittel der Mitglieder des Verfassungsgerichts.

III. Die Schlüsselposition des Parlaments in der politischen Ordnung

Strukturell gesehen ist eine klare Vorherrschaft der legislativen über die exekutiven Organe zu beobachten. Das Parlament wird durch das Volk gewählt und kann nur in seltenen Fällen durch den Präsidenten aufgelöst werden: Dieses Recht wird ihm gemäß Artikel 77 eingeräumt; er darf dies „in den Fällen (ausüben), die durch die Verfassung vorgesehen sind“.

Artikel 89 sieht diese Möglichkeit für den Fall vor, dass das gesamte Parlament nach Benennung eines Regierungschefs vier Monate vergehen lässt, ohne die von ihm gebildete Regierung zu bestätigen.

Die zweite denkbare, aber schwer vorstellbare Situation ist in Artikel 99 vorgesehen. Der Präsident kann das Parlament um ein Vertrauensvotum für die Regierung bitten. Spricht das Parlament in dieser Situation der Regierung das Misstrauen aus, muss diese zurücktreten und der Präsident eine neue Person mit der Regierungsbildung beauftragen. Spricht das Parlament der dann neu formierten Regierung nicht das Vertrauen aus, kann der Staatschef von seinem Recht Gebrauch machen, dieses aufzulösen. Für den Fall, dass das Parlament der Regierung das Vertrauen ausspricht, muss der Staatschef zurücktreten!

Das Auflösungsrecht wird in den parlamentarischen Ordnungen als Mittel genutzt, um eine Blockade funktionierender staatlicher Verwaltung durch das Parlament zu verhindern. Dies ist in der tunesischen Verfassung nicht vorgesehen. Die Vertrauensfrage kann in anderen parlamentarischen Systemen von der Regierung als Druckmittel genutzt werden, um die Unterstützung der Regierung durch das Parlament zu erzwingen. Im Falle Tunesiens liegt die Initiative beim Staatschef, der jedoch kaum Interesse entwickeln wird, darauf zurückzugreifen, da er fürchten muss, dass sie sich gegen ihn selbst wendet.

Das Parlament wird somit zur zentralen und dominierenden Institution. Es kann die Regierung in Frage stellen, ihr das Vertrauen entziehen und sie schließlich zum Rücktritt zwingen. Es erlässt Gesetze und kann den Präsidenten stürzen, auch wenn dafür die Zustimmung des Verfassungsgerichts erforderlich wäre.

Diese Entwicklung erklärt sich nicht zuletzt aus der jüngeren Geschichte Tunesiens, das bis 2011 als einzige Regierungsform die Diktatur des Präsidenten kannte.

Übersetzung: Anja Reefschläger