Bessere Bildungschancen für sozial benachteiligte junge Menschen
Will man auf Seiten des Bundes die Bildungschancen sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler ohne Verfassungsänderung verbessern, sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen eine der wenigen Stellschrauben. Dieses böll.brief untersucht den finanziellen Mehraufwand, der durch die Stärkung und den Ausbau dieser Leistungen entstünde.
Es bezieht sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das im April 2021 im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung den Entwurf für ein neues Bildungs- und Teilhabegesetz (BuTG) ausgearbeitet hat. Der Gesetzesvorschlag sieht die Einrichtung eines rechtskreisübergreifend einheitlichen Trägers vor, der die Bildungs- und Teilhabe-Leistungen (BuT-Leistungen) für alle leistungsberechtigten jungen Menschen sowohl bewilligt als auch administriert.
Durch einen ausdrücklichen Auftrag zur Sicherstellung gleicher Bildungschancen soll der Aufbau einer Infrastruktur von BuT-Leistungen besonders an Schulen mit hohen Anteilen leistungsberechtigter Schülerinnen und Schülern vorangebracht werden. Darüber hinaus sieht es vor, die Leistungen zur Bildung und Teilhabe substanziell auszuweiten: Bedarfsunterdeckungen sollen beseitigt, die Lernförderung aufgewertet und die Voraussetzungen für die digitale Teilhabe am schulischen Bildungsangebot verbessert werden. Schließlich sollen durch Verzicht auf einige derzeit bestehende einschränkende Zugangsregeln mehr Schülerinnen und Schüler Leistungen zur Teilhabe für Bildung beanspruchen können.
Die vorgelegten Schätzergebnisse zeigen, dass auf mittlere Sicht bereits ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes in Höhe von 1,8 bis 2,4 Mrd. Euro pro Jahr ausreichen dürfte, um die Mehrkosten durch erhebliche Verbesserungen bei zentralen BuT-Leistungen zu decken, wie sie im Rechtsgutachten vorgeschlagen werden.
Im Vergleich zum Ist-Zustand könnte damit der Wert von außerhalb der Familien organisierten (Sach-)Leistungen für eine verbesserte Teilhabe von sozial benachteiligten jungen Menschen auf das Doppelte bis Dreifache gesteigert werden. Mehr als 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler – und damit eine sehr große Mehrheit der potenziell Leistungsberechtigten – könnten so zusätzlich von BuT-Leistungen erreicht werden.
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Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Mehraufwände durch § 2 bis $ 6 eines neu zu schaffenden BuTG
3. Einordnung der Rechenergebnisse
Appendix: Datenbasis und Annahmen der Berechnungen
Literaturverzeichnis
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