Böll.Thema Umweltpolitik: Eine Erde für alle

Für ein gutes Leben für alle, für eine Erde für alle

Internationale Handelsregeln – seien es die der Welthandelsorganisation (WTO) oder bilaterale Verträge – begünstigen ausbeuterische Verhältnisse. Und der neuste IPCC-Bericht warnt: Viele dieser Handels- und Investitionsabkommen schränken den politischen Spielraum für Klima- und Umweltschutz stark ein. Die EU verfügt mit ihrem attraktiven Binnenmarkt über viel Macht und Einfluss. Beides müssen wir jetzt nutzen.

Kleidung, Nahrungsmittel, Elektronik – diese und andere Alltagsprodukte werden in global verzweigten Wertschöpfungsketten produziert und international gehandelt. Die Arbeitsbedingungen in vielen Fabriken, insbesondere jenen des globalen Südens, sind häufig schlecht, der Lohn niedrig, die negativen Folgen für Klima und Umwelt hingegen hoch. All dies ist hinlänglich bekannt. Doch es kann – und muss – anders werden. Denn diese ausbeuterischen Verhältnisse sind kein Naturgesetz der Globalisierung, sondern werden durch die internationalen Handelsregeln – sei es durch die Welthandelsorganisation (WTO) oder bilaterale Verträge – begünstigt. Sogar der neuste IPCC-Bericht warnt: Viele dieser Handels- und Investitionsabkommen schränken den politischen Spielraum für Klima- und Umweltschutz stark ein.

Ein Beispiel ist der kaum bekannte Energiecharta-Vertrag (Energy Charter Treaty, kurz: ECT), der 1998 in Kraft getreten ist und Investitionen im Energiesektor schützt. Durch weitreichende Klagerechte, die Investor*innen gewährt werden, können diese vor privaten Schiedsgerichten Milliarden Euro an Schadensersatz fordern, wenn sie ihre Investitionen gefährdet sehen – zum Beispiel durch den Kohle- oder Atomausstieg. Das steht im eklatanten Widerspruch zu dem Pariser Klimaabkommen ebenso wie zu den Zielen des EU Green Deal. Ich kämpfe deshalb im Europäischen Parlament für einen Ausstieg aus dem ECT und eine Einschränkung der gefährlichen Investor-Staat-Klagen, so wie das auf Initiative von uns Grünen auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde.

Mehr Verantwortung für die Folgen der Handelspolitik

Bei zahlreichen Handelsabkommen gibt es Spielraum, Nachverhandlungen auf den Weg zu bringen. Bereits zwei Mal hat das Europäische Parlament genau dies in Hinblick auf das EU-Mercosur-Abkommen gefordert. Dieses Abkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zeigt, wie sehr die gegenwärtige Handelspolitik auf Kosten des Klimas geht. Der Abbau von Zöllen auf Agrarexporte wie Fleisch und Soja wird das nimmersatte Agrobusiness stärken und zugleich die Abholzung des Regenwaldes anfeuern. Unter der Präsidentschaft von Jair Bolsonaro hat die Abholzung des Amazonas wieder zugenommen; allein zwischen August 2020 und Juli 2021 wurden mehr als 13 000 Quadratkilometer gerodet. Der Amazonas ist keine Ressource, die wir folgenlos ausbeuten können, sondern die sterbende Lunge unseres Planeten. Die EU-Kommission nimmt dies nicht ernst: Sie hat das Abkommen ohne abgeschlossene Bewertung seiner möglichen Folgen verhandelt und keine verbindlichen, sanktionsfähigen Nachhaltigkeitsstandards verankert.

Beides brauchen wir: Vor der Verhandlung eines Abkommens müssen wir dessen soziale, menschenrechtliche und ökologische Folgen analysieren und die Ergebnisse dieser sogenannten Verträglichkeitsprüfung endlich ernst nehmen. Die Kapitel für Handel und nachhaltige Entwicklung in den Abkommen müssen endlich so ausgestaltet sein, dass eine Missachtung der darin festgeschriebenen Standards und Rechtsnormen tatsächlich Konsequenzen nach sich zieht. Als Grüne/EFA im Europäischen Parlament kämpfen wir dafür, dass die EU-Kommission endlich einen starken Reformvorschlag liefert. Doch eine Überarbeitung der TSD-Kapitel (Trade and Sustainable Development) wird nicht genug sein. Wir müssen die EU-Handelsstrategie und künftige Abkommen (zum Beispiel mit Chile, Neuseeland, Australien, Indien und den ASEAN-Staaten) an dem Pariser Klimavertrag sowie den Globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen ausrichten – und genau so steht es dank der Grünen auch im Koalitionsvertrag.

Kluge Anreizmechanismen für ökologische Güter und Dienstleistungen ebenso wie faire Wettbewerbsbedingungen im Einklang mit einer umweltfreundlichen Subventionspolitik – das müssen die handelspolitischen Grundpfeiler der EU sein. Eine Studie der Grünen/EFA im Europäischen Parlament hat diese Möglichkeiten für ambitionierte EU-Handelspolitik am Beispiel des Abkommens mit Neuseeland skizziert. Dazu gehört, sich gemeinsam darauf zu verpflichten, Subventionen für fossile Brennstoffe im Inland und Ausland auslaufen zu lassen und weitere umweltschädliche, produktionsbezogene Subventionen einzuschränken. Gleichzeitig können sich die Vertragsparteien gegenseitig darin unterstützen, den Übergang zu emissionsarmen, regenerativen und sozial verträglichen Agrarsystemen und einer nachhaltigen Fischerei zu gewährleisten – und gemeinsam daran zu arbeiten, international anerkannte Leistungsstandards, Zertifizierungsprozesse und Kennzeichnungen zur Unterstützung des nachhaltigen Handels zu entwickeln.

Mehr Verantwortung in den Lieferketten

Darüber hinaus kann die EU unilaterale Instrumente einführen, um nachhaltiges Wirtschaften und Handeln zu fördern. Zwei dieser Instrumente befinden sich momentan im Gesetzgebungsverfahren: Die EU-Kommission hat Gesetzesentwürfe für Lieferkettenverantwortung allgemein sowie für entwaldungsfreie Lieferketten im Spezifischen vorgelegt. Jetzt arbeiten wir im Europäischen Parlament daran, diese Entwürfe zu verbessern. Der Kommissionsvorschlag für eine neue Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten konzentriert sich auf den Import von Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja und Holz sowie deren Folgeprodukten. Die Importeure und Händler dieser Ware müssen sicherstellen, dass deren Herstellung weder zur Entwaldung noch zur Schädigung von Wäldern beigetragen hat.

Produkte, die mit Abholzung in Verbindung gebracht werden können, werden nicht mehr auf den EU-Binnenmarkt gelassen, selbst wenn die Entwaldung im betreffenden Drittland als legal angesehen wird. Das ist eine Kehrtwende – und ein riesiger Erfolg der Grünen und der Zivilgesellschaft, mit der wir jahrelang gemeinsam Druck gemacht haben. Und das müssen wir auch weiterhin: Leider berücksichtigt der Vorschlag entgegen der Forderung des Europaparlaments weder Kautschuk noch Mais. Zugleich beschränkt er sich nur auf Wälder und nicht auf andere Ökosysteme wie Sumpfgebiete und Savannen. Außerdem sieht er keine spezifische Sorgfaltspflicht für die Achtung der Rechte indigener Gemeinden vor, die von Entwaldung und Landkonflikten oft besonders stark betroffen sind. Für diese und andere Verbesserungen werden wir im Parlament kämpfen.

Das gilt auch für das EU-Lieferkettengesetz: Im Februar 2022 hat die EU-Kommission endlich ihren Entwurf vorgestellt. Unternehmen werden verpflichtet sein, ihre Geschäftstätigkeit, ihre Tochtergesellschaften und ihre Wertschöpfungsketten einer menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltsprüfung zu unterziehen. Mit einigen Aspekten geht das Gesetz dabei sogar weiter als das deutsche Lieferkettengesetz. Der EU-Vorschlag umfasst beispielsweise die gesamte Wertschöpfungskette und nicht nur den ersten Zulieferer, und er deckt die Auswirkungen auf die Umwelt umfassender ab.

Mehr Verantwortung für Menschen- und Arbeitsrechte

Allerdings hat auch der Vorschlag der EU-Kommission immense Schwachstellen: Kleine und mittelständische Unternehmen sind bisher vollständig ausgenommen, selbst wenn sie in Hochrisikosektoren tätig sind, und die Beschränkung der Sorgfaltspflicht auf «etablierte Geschäftsbeziehungen» kann zu erheblichen Schlupflöchern führen. Trotz alledem: Der Vorschlag geht in die richtige Richtung – und wir werden ihn noch besser machen! Doch die Arbeit an fairen Wertschöpfungsketten geht auch darüber hinaus weiter: Nachdem wir uns im Europäischen Parlament dafür starkgemacht haben, arbeitet die EU-Kommission nun an einem neuen Legislativvorschlag, der den Import von Produkten, die unter Einsatz von Zwangsarbeiter*innen hergestellt wurden, verbietet.

Klar ist: Die EU verfügt mit ihrem attraktiven Binnenmarkt über viel Macht und Einflusspotenzial. Beides müssen wir nutzen. Ihrer Verantwortung für Menschen- und Arbeitsrechte, für Klima- und Umweltschutz wird die EU nur gerecht, wenn sie ein ambitioniertes Lieferkettengesetz und ein Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten vorlegt. Doch das ist nur der Anfang: Handels- und Investitionspolitik müssen einen Beitrag leisten, um diese Ziele zu erreichen und diese Normen zu achten, und müssen sich deshalb daran ausrichten. Denn Handelsabkommen sind die Verfassung der Weltwirtschaft. Um deren Regeln neu zu schreiben, müssen wir eine neue Generation von Abkommen schaffen: Für ein gutes Leben für alle, für eine Erde für alle.


Anna Cavazzini sitzt seit 2019 für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Europaparlament und kämpft für einen nachhaltigen EU-Binnenmarkt und eine gerechte Globalisierung. Seit November 2020 ist sie Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. 

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