Nukleare Rüstungskontrolle: Die wichtigsten Verträge

Überblick

Im Bereich der Rüstungskontrolle, der Abrüstung und der nuklearen Nichtverbreitung gibt es eine schwer überschaubare Menge bilateraler und multilateraler Verträge. Eine kurze Beschreibung der wichtigsten Verträge.

Mit dem ersten Atomtest am 16. Juli 1945 in der Wüste New Mexicos begann das Atomzeitalter. Seit jenem Datum begannen weltweit etwa drei Dutzend Länder, sich für Nuklearwaffen zu interessieren. Gleichzeitig gab es aber umfassende internationale Initiativen, die Verbreitung von Kernwaffen einzudämmen, die existierenden Atomwaffenarsenale zu reduzieren und das Testen von Nuklearwaffen einzuschränken.

Die wichtigsten Verträge der nuklearen Rüstungskontrolle, die Ausdruck dieser Bemühungen darstellen, sind:

  • Der nukleare Nichtverbreitungsvertrag, NVV, (engl.: Nuclear Non-Proliferation Treaty, NPT), im Deutschen oft auch als Atomwaffensperrvertrag bezeichnet. Der NVV/NPT aus dem Jahr 1970 beruht auf drei Säulen:
    • Der Nichtverbreitung von Kernwaffen über die fünf Atommächte USA, Russland, Frankreich, Vereinigtes Königreich und China hinaus. Diese fünf Länder waren die einzigen Atommächte, als der NVV/NPT verhandelt wurde.
    • Das Recht auf friedliche Nutzung der Kernenergie für alle Vertragsstaaten
    • Der Verpflichtung der Atommächte auf nukleare Abrüstung (allerdings ohne konkrete Zeitvorgabe)
       
  • Der Atomwaffenverbotsvertrag, AVV (engl.: Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW, salopp oft Nuclear Ban Treaty genannt) aus dem Jahr 2021. Er verbietet allen Vertragsparteien den Besitz, die Entwicklung und Weitergabe von Kernwaffen. 68 Staaten haben den Vertrag bisher ratifiziert, darunter allerdings keine der Atommächte (Stand August 2023).
     
  • Der umfassende nukleare Teststoppvertrag (engl.: Comprehensive Nuclear Test Ban Treaty, CTBT) aus dem Jahr 1996. Er verbietet allen Vertragsparteien, über- oder unterirdische Nukleartests vorzunehmen. Nur Frankreich, das Vereinigte Königreich und Russland haben als Atommächte diesen Vertrag ratifiziert. Die meisten Atommächte halten sich allerdings im 21. Jahrhundert an ein Testmoratorium, mit der Ausnahme Nordkoreas.
     
  • Der New START Vertrag aus dem Jahr 2010. Bei diesem Vertrag einigten sich die USA und Russland auf Obergrenzen für ihre nuklearen Langstreckensysteme. Russland hält sich seit 2023 nicht mehr an seine Vertragsverpflichtungen.
     
  • Der INF Vertrag (engl.: Intermediate Range Nuclear Forces Treaty) aus dem Jahr 1987. Bei diesem Vertrag einigten sich die USA und Russland auf den Verzicht von bodengestützten nuklearen Mittelstreckensystemen. Russland und die USA haben 2019 den Vertrag gekündigt.

 

Folgende Länder besitzen heute Nuklearwaffen: USA, Russland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, China, Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea.

Im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO sind US-Nuklearwaffen in folgenden Ländern stationiert: Deutschland, Italien, Niederlande, Belgien und Türkei.

Seit 2023 stationiert Russland zudem wahrscheinlich taktische Nuklearwaffen in Belarus.

Neben den oben genannten Verträgen der nuklearen Rüstungskontrolle existieren noch eine Reihe weiterer Verträge der konventionellen und humanitären Rüstungskontrolle. Die wichtigsten Verträge der konventionellen Rüstungskontrolle – wie etwa der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE), das Wiener Dokument (WD) und der Vertrag über den Offenen Himmel (OH) – haben aufgrund der Krise zwischen Russland und der NATO kaum mehr Bindekraft und werden größtenteils auch nicht mehr umgesetzt.

Anders sieht es bei den beiden zentralen Verträgen der humanitären Rüstungskontrolle aus: die Kampagnen zur Ächtung von Antipersonenminen (Ottawa-Übereinkommen) und von Streumunition (Oslo-Übereinkommen) haben viele Staaten dazu bewegt, den jeweiligen Verbotsverträgen beizutreten. Wie beim Atomwaffenverbotsvertrag fehlt hier allerdings weitgehend der Zuspruch der Großmächte und vieler Mittelmächte.