Perspectives Africa: Frauen, Brauchtum und der Zugang zum Justizsystem

Aus der Reihe

Bräuche und Traditionen bilden in einem Großteil der afrikanischen Gemeinschaften das Herzstück, der allgemeinen Verständigung untereinander wie auch der traditionellen Rechtsprechung. Das Recht auf Gepflogenheiten ist in den Verfassungen der afrikanischen Staaten südlich der Sahara verankert. In der Tat bleiben die überlieferten Rechtspraktiken ein wesentliches, wenn nicht entscheidendes Vehikel für die Beilegung rechtlicher Streitigkeiten in den meisten Fällen afrikanischer Angelegenheiten, bei denen die staatliche Rechtsprechung und Anwaltspraxen aus sozialen, wirtschaftlichen oder geografischen Gründen für die große Mehrheit der Bürger, insbesondere der weiblichen, unzugänglich sind. Sämtliche Bemühungen, den Zugang zur Rechtsordnung zu gewährleisten sowie die Menschenrechte zu verteidigen und zu schützen, müssen sowohl den gesetzlichen, den landesüblichen traditionellen Rechtspraktiken wie auch den internationalen Menschenrechtsnormen Rechnung tragen, sie in Einklang bringen und integrieren. Dies ist ein komplexes Unterfangen insbesondere in Anbetracht der divergierenden Grundsätze der verschiedenen Rechtssysteme.

 

Brauchtum und Gepflogenheiten, der Grundstein des Gewohnheitsrechts, regeln kommunale und soziale Beziehungen, lösen Streitigkeiten auf der Grundlage von allgemein anerkannten Praktiken. Berufene Mitglieder aus den Reihen dieser Gemeinschaften haben den Auftrag, die Bräuche zu wahren, sie auszulegen und umzusetzen. Die Gesetzesvorschriften der staatlichen Justiz konzentrieren sich auf individuelle Rechtsansprüche und werden von der Legislative in der Regierung erlassen, um die Beziehungen zwischen den Staatsbürgern untereinander und zwischen Bürgern und Staat zu regeln. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass Bräuche und Sitten oftmals nicht schriftlich fixiert, deshalb dehnbar sind und je nach geographischer Lage variieren. Im Gegensatz zur staatlichen Rechtsordnung, die festgeschrieben ist und oft starr erscheint, leitet sich das Gewohnheitsrecht aus der mündlichen Überlieferung ab und lässt sich somit schwer nachverfolgen. Es gibt keine einheitliche Anwendung des Gewohnheitsrechts, da es von spezifischen kulturellen Gepflogenheiten bestimmt wird. Somit stellt es eine dynamische Form des Rechts dar, abhängig von den Werten und Praktiken einer Gemeinschaft zu einer bestimmten Zeit.

 

Afrikanische Legislativen kämpfen unentwegt mit den Schwierigkeiten der Vereinbarkeit dieser beiden Rechtssysteme. In den meisten Fällen existieren sie nebeneinander, anstatt miteinander kombiniert zu werden, und erweisen sich als heikle Aufgabe zur Wahrung der verfassungsrechtlich verankerten Gleichheit der Bürger wie für die unparteiische Verwaltung der und den Zugang zu den gerichtlichen Behörden und rechtlichem Schutz.

 

Eine ganz besondere Herausforderung ergibt sich, wenn ausschließlich Männer für die Auslegungsarbeit und Umsetzung des Gewohnheitsrechts zuständig sind, und dort, wo die Gepflogenheiten stark von patriarchalischen Normen beeinflusst werden. Doch Frauen werden nicht nur oft daran gehindert, sich an der Auslegung und Festschreibung kultureller Gegebenheiten aktiv zu beteiligen; ihre ungleiche Stellung in der Gesellschaft spiegelt sich zudem in der staatlichen Gesetzgebung wieder. Die Hauptanliegen in diesem Kontext beziehen sich sowohl auf die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und die Rechte der Frauen innerhalb der Gesetzesparameter als auch auf die Problematik, die daraus erwächst, Frauen die gleichgestellte und faire Zugänglichkeit zur Gesetzgebung zu ermöglichen.

 

Diese Ausgabe der Perspectives beruht weitgehend auf den Beiträgen im Rahmen eines Symposiums über „Die Anwendung des Gewohnheitsrecht, der traditionellen Rechtsprechung und anderen Modellen im südafrikanischen Rechtssystem mit Hinsicht auf die Rechte der Frau“, das vom Frauenrechtszentrum, der Heinrich-Böll-Stiftung und dem südafrikanischen Anwaltsbüro Bowman Gilfillan gemeinsam veranstaltet wurde und am 22 August 2013 in Kapstadt stattfand. Sie bietet einen Einblick in einige der folgenden länderspezifischen Herausforderungen und Kontroversen in Bezug auf den Zugang von Frauen zum Rechtswesen in ausgewählten afrikanischen Staaten südlich der Sahara.

 

  • Auf welche Art und Weise vertiefen das Gewohnheitsrecht und die Anwendung juristischer Verfahren auf nationaler Ebene die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern noch zusätzlich, was wiederum Auswirkungen auf die geschlechtsspezifischen Machtverhältnisse in Südafrika hat? Wie bestimmen Gerichte die Inhalte lebendiger Gewohnheitsrechtpraktiken in diesem Land?
  • Welche Entscheidungshilfen stehen Frauen in Simbabwe offen, um sich innerhalb der vielfältigen und komplexen Justizsysteme zurechtzufinden?
  • Ist das staatliche Justizsystem in der Lage Gleichheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten? Können traditionelle Rechtspraktiken und das Gewohnheitsrecht so kreativ eingesetzt werden, dass sie Frauen in Kenia den Zugang zum Gesetz garantieren?
  • In welchem Umfang hat die verfassungsrechtliche Zusicherung auf Gleichstellung vor dem Gesetz eine maßgebliche Veränderung im Alltag der Swazi Frauen bewirkt?
  • Was sind die Herausforderungen bei dem Prozess Gewohnheitsrecht mit der staatlichen Gesetzgebung zu verknüpfen in Hinsicht auf die Zielsetzung des verbesserten Zugangs zur Rechtsprechung und Gleichheit für Frauen in Nigeria

 

Während über die Jahre ein Rechtsanspruch auf Gleichstellung und Gerechtigkeit für Frauen erreicht wurde, verhindert die anhaltende geschlechterspezifische Bevorzugung sowohl auf formeller als auch informeller Ebene der Justizbehörden, dass diese hart erkämpften Erfolge für die Mehrheit der afrikanischen Frauen auch in die Tat umgesetzt werden. Darüber hinaus ist es unbestreitbar, dass gesetzliche Vorschriften für die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit nicht ausreichen. Die Prinzipien der Emanzipation der Frau und der Gleichberechtigung müssen zu verwurzelten Werten in gesellschaftlichen Beziehungen werden. Dieses Bestreben wird sich wohl kaum allein mit einer nationalen Gesetzgebung und universellen Menschenrechtsinstrumentarien verwirklichen lassen.
 

Produktdetails
Veröffentlichungsdatum
Dezember 2013
Herausgegeben von
Heinrich-Böll-Stiftung
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