Wir brauchen einen neuen Generationenvertrag

In einer Demokratie fällt es oft schwer, Geld für künftige Generationen auszugeben. Wie können wir uns selbst Regeln setzen, die zu den wichtigen Investitionen zwingen?

Die Ersparnisse verjubeln, sich über beide Ohren verschulden, in Saus und Braus leben – und dann den Kindern ein Haus vererben, in dem das Dach undicht ist, die Leitungen marode und die Wände voller Schwamm sind. Freunde, die sich so verhielten, würden wir ernst ins Gebet nehmen. Doch als Gesellschaft leben wir nach eben diesem Muster.

Wir verschleißen vorhandene Infrastruktur, als gäbe es kein Morgen und verbrauchen wertvolle Ressourcen – natürliche wie finanzielle – gerade so, wie es unserer momentanen Bedürfnislage entspricht. Dabei wissen wir, dass diejenigen, die nach uns kommen, es allein schon aufgrund ihrer geringeren Zahl schwer genug haben werden. Verantwortungsvoll und fair wäre es, wenn wir nicht nur möglichst pfleglich mit dem bestehenden gesellschaftlichen Besitz umgingen, sondern unsere Ressourcen auch so klug investierten, dass sie zukünftigen Generationen das Leben etwas leichter machen.

Doch wie lässt sich dieser gute Vorsatz in die Tat umsetzen? Wer kann wissen, was in 20, 30 oder gar 50 Jahren für ein gutes Leben nötig sein wird, für verlässliche Energieversorgung zum Beispiel oder für Fortbewegung und Gesundheitsversorgung? Mindestens genauso entscheidend ist die Frage, wie solche langfristigen Investitionsvorhaben durchzusetzen sind in politischen Strukturen, deren Zeithorizont oft nicht weiter als bis zum nächsten Wahltermin reicht.

Eine investive Leistung wird in der Gegenwart erbracht und wirft ihren Nutzen über einen längeren Zeitraum in der Zukunft ab. Bei Sachinvestitionen wäre das in der Regel die effektive Nutzungsdauer. Versteht man Investitionen allein von dieser geplanten Wirkung her, so schaffen sie eine intergenerative Umverteilung von heute in zukünftige Jahre und Jahrzehnte. So gesehen ist investive Vorsorge immer auch ein Opfer – die verwendeten Ressourcen hätten stattdessen auch in den Gegenwartskonsum gehen können. Außerdem sind Zukunftsinvestitionen riskant: Es drohen Fehlinvestitionen.

Unabhängig von ihrer äußeren Form als Baumaßnahme, Geldanlage oder laufende Ausgabe sollten Zukunftsinvestitionen von ihrer erwarteten – auch zu überprüfenden! – Wirkung her begriffen werden. Nicht, indem irgendwelche Ressourcen auf eine Zeitreise geschickt würden, sondern indem wir öffentliche Mittel heute für Zwecke einsetzen, die ihren Nutzen erst über einen längeren Zeitraum voll entfalten. Ein Fokus auf Bildung, auf Forschung und Entwicklung, Infrastrukturen, Einwanderung und Integration, Familienpolitik, sowie Umwelt- und Klimapolitik stärkt die Zukunftsinvestitionen.

Ein neuer Generationenvertrag, der mehr Zukunftsinvestitionen umfasst und auch intergenerativ tragfähige Finanzen anstrebt, wird auch ein gewisses Maß an Verzicht für die gegenwärtigen Generationen mit sich bringen müssen. Es wäre Augenwischerei zu glauben, die notwendige Umschichtung von gegenwarts- und vergangenheitsorientierten Ausgaben hin zu den Zukunftsinvestitionen bringe nicht auch Konfliktpotenziale mit sich. Doch der Konflikt ist ohnehin in der Welt: Wie am Beispiel von Mütterrente und abschlagsfreier Rente mit 63 Jahren zu erkennen ist, wird intergenerativ umverteilende Politik schon unverhohlen praktiziert – nur eben in die Gegenrichtung dessen, was intergenerative Gerechtigkeit verlangt.

Drei Thesen für mehr Generationengerechtigkeit

Das Streiten für ein klein wenig mehr intergenerative Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit wird politisch immer einen schwereren Stand haben als die Verteilungsinteressen gegenwärtiger Generationen. Welche Regeln brauchen wir also zum Schutz der jungen Generationen? Hierzu drei Thesen:

1. Wir müssen die wirkungsorientierte Finanzpolitik stärken

Die öffentlichen Haushalte in Deutschland sind auf weiten Strecken noch sehr traditionellen Planungsroutinen verhaftet, die einer Viel-hilft-viel-Denke Vorschub leisten. International ist Deutschland damit inzwischen weit im Hintertreffen. Die meisten Demokratien haben erfolgreich Elemente zur ergebnisorientierten Steuerung eingeführt. Das heißt, Ziele müssen sicht- und messbar werden. Daraus lassen sich dann finanzielle Spielräume erschließen. Der Erfolg einer Politikmaßnahme wird nicht mehr allein an den wachsenden Geldsummen gemessen wird, die hineingesteckt worden sind. Bei Bund, Ländern und Kommunen gibt es zur wirkungsorientierten Haushaltsführung schon viele Ansatzpunkte und erste Reformen. Was fehlt, ist die breite politische Einsicht, dass hier engagierter, schneller und auf breiterer Front vorangeschritten werden muss.

2. Investitionsschutzklauseln etablieren

Der Begriff der Investitionsschutzklausel steht durch die Debatte Freihandelsabkommen TTIP in keinem guten Ruf. Hier aber ist damit etwas anderes gemeint: Wenn Zukunftsinvestitionen aus laufenden Haushaltsmitteln finanziert werden müssen, stehen sie in der steten Gefahr, im tagespolitischen Geschäft von laufenden Ausgaben verdrängt zu werden. Anteilig oder absolut formulierte Klauseln oder eigene Investitionsbudgets können hier eine Schutzzone schaffen. Sie können Zukunftsinvestitionen ausdrücklich als solche herausstellen und so stille opportunistische Zugriffe abwehren. Nach solch einem Modell wird in Großbritannien der Nationale Infrastrukturplan umgesetzt; zusätzliche Investitionsausgaben werden dort explizit zulasten laufender Ausgaben finanziert.

3. Generational Mainstreaming entwickeln

Regeln und Routinen zur Stärkung intergenerativ gerechter Finanz- und Ressortpolitiken sind dann erfolgreich, wenn sie als Selbstverständlichkeit verinnerlicht werden. Dies wäre erreicht, wenn für jede relevante Budgetentscheidung wie selbstverständlich deren Auswirkungen auf die Generationengerechtigkeit mit betrachtet werden müssten. In Anlehnung an das etablierte und selbstverständliche Gender Mainstreaming wäre Generational Mainstreaming das Einverständnis, bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen der verschiedenen Generationen zu berücksichtigen. Auch ohne feste Bevorzugungsregeln können derartige Routinen eine wirkungsvolle Selbstbindung schaffen, indem es unmittelbar als unanständig wahrgenommen wird, unausgewogene Maßnahmen zu propagieren oder gar umzusetzen.

Am Ende braucht es natürlich vor allem die Einsicht und den Willen, gerechte Zukunftsinvestitionen zu stärken, auch dann, wenn sie den kurzfristigen Interessen der eigenen Generation zuwider laufen.

Dieser Artikel erschien bereits am 18. November 2015 auf ZeitOnline und ist die stark gekürzte Fassung eines Beitrags von Michael Thöne aus unserer Publikation "Freiräume für die Zukunft. Plädoyer für einen Neuen Generationenvertrag".