Demokratische Republik Kongo: Keine Wahlen sind auch keine Lösung

Finger mit Wahltinte nach der Wahl 2011 in der Demokratischen Republik Kongo
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Präsidentschaftswahlen sind eine Kernforderung der Protestierenden (Foto nach der Wahl 2011)

In der Demokratischen Republik Kongo werden dieses Jahr keine Wahlen stattfinden. Präsident Kabila sichert sich dadurch seine Macht. Die Proteste der letzten Monate werden also andauern und auch die Gewalt der Sicherheitskräfte wird nicht aufhören.

Seit dieser Woche ist offiziell, was ohnehin schon klar war: in der Demokratischen Republik Kongo werden dieses Jahr keine Wahlen stattfinden. Die ursprünglich für den 27. November 2016 angesetzten Präsidentschaftswahlen werden verschoben, ebenso die Parlaments- und Provinzwahlen. Ein Abkommen, welches am 17. Oktober 2016 von den rund 300 Teilnehmenden eines umstrittenen “nationalen Dialogs“ verabschiedet wurde, sieht eine (mindestens) eineinhalbjährige Übergangsphase vor.

Das Abkommen vom Oktober nennt kein Wahldatum für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen. Lediglich die Einreichungsfrist für Kandidaturen ist auf den 30. Oktober 2017 festgelegt. „Ende April 2018“ kursiert informell als Wahltermin für den Präsidenten, einige stellen ein „frühestens“ davor. Fakt ist, dass es momentan keine ernstzunehmenden Bestrebungen der kongolesischen Regierung gibt, sich überhaupt auf einen Wahltermin festzulegen, geschweige denn diesen auch einzuhalten.

Der amtierende Präsident Joseph Kabila soll über das Auslaufen seines Mandats am 19. Dezember 2016 im Amt bleiben – flankiert von einem noch zu bestimmenden Premierminister der Opposition. Wie die weitere Zusammensetzung der Übergangsregierung aussieht, bleibt unklar. Um bloß nicht den Anschein einer Machtteilungsregierung zu erwecken, soll die Regierung aber innerhalb von drei Wochen nach Unterzeichnung des Abkommens eingerichtet sein. Diese Vereinbarung nickten am Montag rund 300 Teilnehmer/innen des nationalen Dialogs ab.

Diesen Dialog rief Kabila bereits Ende 2015 ins Leben. Wirklich aufgenommen wurden die Gespräche aber erst nach Monaten des Hin und Her im September diesen Jahres und zwar zwischen der Regierungskoalition, einem Teil der Opposition und einem Teil der Zivilgesellschaft unter Mediation des durch die Afrikanische Union berufenen ehemaligen togoischen Premierministers Edem Kodjo. Doch ein wichtiger Teil der Opposition und Zivilgesellschaft erkennt den Dialog und entsprechend auch das Abkommen nicht an.

Keine Lösung des Problems

Jetzt beglückwünschen sich die Teilnehmer/innen des Dialogs für den endlich gefundenen Kompromiss. Doch das Problem, um das es eigentlich geht, ist mit dem Abkommen keineswegs gelöst: Der Präsident respektiert die verfassungsmäßig festgelegte Höchstdauer seiner Amtszeit von zwei Mandaten nicht. Kabila ist seit dem Tod seines Vaters 2001 an der Macht, wurde nach einem Bürgerkrieg, Friedensprozess und der Verabschiedung der Verfassung 2006 zum ersten Mal offiziell als Präsident gewählt und 2011 in international als unfair kritisierten Wahlen im Amt bestätigt. Dieses Jahr hätte er abtreten müssen.

Aber über den Umweg einer eventuell viele Jahre dauernden Übergangsphase bleibt Kabila schlicht Präsident, ohne Wiederwahl. Dies war ein kluger Schachzug, denn er konnte nicht, wie es ihm viele afrikanische Präsidenten vorgemacht haben - zuletzt Nkurunziza in Burundi, Sassou-Nguesso in der Republik Kongo oder Kagame in Ruanda – die Verfassung dahingehend verändern, oder uminterpretieren, dass eine dritte Amtszeit möglich gewesen wäre. Der entsprechende Artikel in der kongolesischen Verfassung ist unantastbar. Die gesamte Verfassung kann nur durch ein Referendum neu aufgelegt werden, welches Kabila kaum hätte gewinnen können.

Für die kongolesischen Demonstrant/innen, die sich in den letzten Monaten blutige Auseinandersetzungen mit zunehmend brutal vorgehenden Sicherheitskräften geliefert haben, sind die nun getroffenen Vereinbarungen zur Verschiebung der Wahl ein Schlag ins Gesicht. Sie haben es satt, dass sich die Eliten in Kinshasa politische Macht untereinander aufteilen und dabei die Anliegen der Bevölkerung unter den Tisch fallen. Der derzeitige Kuschelkurs eines Teils der Opposition und Zivilgesellschaft mit der Regierungskoalition wird von vielen vor allem als Weg gesehen, selbst an Posten innerhalb der Übergangsregierung zu gelangen.

Proteste und Polizeigewalt

Während Regierung und Opposition verhandeln eskaliert die Gewalt auf den Straßen. Am 19. Und 20. September stießen Demonstrant/innen mit der Polizei in Kinshasa zusammen und drei Oppositionsbüros wurden in Brand gesetzt. Die Angaben über Tote und Verletze gehen naturgemäß auseinander: Die Regierung spricht in ihrem Weißbuch der Vorfälle im September von 32 Toten, darunter drei Polizisten und ein Kind. Die Opposition und Human Rights Watch zählen mindestens 50 Tote.

Die Ausschreitungen rund um die Wahlfrage dauern nun schon zwei Jahre an. Bereits 2015 kam es zu erheblichen Zusammenstößen zwischen Demonstrant/innen und Sicherheitskräften in verschiedenen Städten des Landes. Anlässlich der Verabschiedung eines umstrittenen Wahlgesetzes im Januar 2015 starben in Kinshasa, Goma und Bukavu laut Human Rights Watch mindestens 41 Menschen, 21 davon durch Schüsse der Polizei. Eine weitere Eskalation gab es im März 2015 nachdem rund 40 Demokratie Aktivist/innen aus der DR Kongo, Burkina Faso (von der Gruppe Balai Citoyen) und Senegal (von der Gruppe Y’en a marre) sowie ein Mitarbeiter der US Botschaft verhaften wurden. Auf einer Vernetzungsveranstaltung in Kinshasa wollten die Aktivist/innen eine zivilgesellschaftliche Plattform gründen, welche die kongolesische Jugend rund um das Thema Wahlen mobilisieren sollte.

Im April 2015 sorgte die Entdeckung eines Massengrabes in der Nähe von Kinshasa für Aufruhr. Kritiker/innen des Kabila Regimes vermuteten dort die Leichen von ermordeten Aktivist/innen. Im Dezember 2015 veröffentlichte Human Rights Watch einen Bericht, in dem 143 Menschenrechtsverletzungen alleine für die Zeit von Januar bis September 2015 gelistet sind. Im April 2016 wurden dann in der Stadt Lubumbashi die Büros zweier Oppositionsparteien von der Polizei angegriffen und eine friedliche Demonstration mit Tränengas beschossen. Im Mai kam es zu einer ähnlichen Szene ebenfalls in Lubumbashi.

Mit den Ausschreitungen im September erreichte die Gewalteskalation ihren bisherigen traurigen Höhepunkt, jedoch sicherlich nicht ihr Ende. Verhaftungen, Morde und Folterungen sind an der Tagesordnung. Medien, Zivilgesellschaft und politische Opposition geraten zunehmend unter Druck, demokratische Räume für friedlichen Widerstand sind kaum noch vorhanden. 

Mittlerweile ist selbst der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) auf die Situation aufmerksam geworden. Dessen Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte bereits am 23. September 2016 angekündigt, dass sie die Situation beobachte. Vom 16. bis 20. Oktober entsandte sie schließlich eine Delegation nach Kinshasa, um die Gewalt der vergangenen Monate zu untersuchen.

Multi- und bilaterale Partner haben sich in den letzten Wochen vermehrt von Kabilas Regierung abgewandt. Seit Mitte des Jahres finden die Vereinten Nationen, die Europäische Union, die USA, Belgien und Frankreich nach Monaten der Zurückhaltung endlich deutliche Worte. Sie verurteilen die Gewalt und fordern Kabila auf, einen inklusiven Dialog zu führen und sich nicht wieder zur Wahl zu stellen. Im Juni verhängte die USA sogar Sanktionen gegen den Polizeichef von Kinshasa, Celestin Kanyama, dem sie vorwarfen, ein Klima des Schreckens zu verbreiten. Am 17. Oktober drohten auch die EU Außenminister/innen mit Sanktionen und machten unmissverständlich klar, dass die internationale Gemeinschaft keine weitere Verzögerungstaktik dulde.

Mehr Engagement ist gefordert

Dies sind alles wichtige Zeichen für die kongolesischen Demonstrant/innen. Um eine weitere Eskalation der Gewalt zu verhindern, bedarf es aber mehr. Am 14. Oktober betonte eine Delegation der kongolesischen katholischen Bischofskonferenz CENCO bei ihrem Besuch in Berlin, dass sie sich ein verstärktes Engagement der internationalen Gemeinschaft – insbesondere der Europäischen Union – wünschten. Die katholische Kirche spielt in der DR Kongo eine zentrale Rolle und war zum Teil auch am Dialogprozess beteiligt. CENCO zog sich jedoch nach der Gewalt vom September zurück, da die Bischöfe davon ausgehen, dass der Dialog und daraus resultierende Vereinbarungen von großen Teilen der Bevölkerung nicht mitgetragen werden.

Internationaler Druck müsse laut CENCO an verschiedenen Punkten ansetzen. So müsse die Gewalt auf den Straßen eingedämmt werden, notfalls indem gewaltbereite Polizei und Demonstrant/innen durch eine – nicht näher spezifizierte – Eingreiftruppe auseinandergehalten werden. Einzelne Personen müssten mit gezielten Sanktionen belegt werden. Ein zweiter – inklusiverer – Dialog unter einer allgemein akzeptierten Mediation müsse angestoßen werden. Und in der zu bildenden Übergangsregierung müsse Platz für weitere Mitglieder aus den bisher ausgeschlossenen Parteien sein. Ganz praktisch solle die EU die wahlvorbereitenden Gremien, inklusive der nationalen Wahlkommission, durch Expert/innen begleiten.

Noch kommt aus den Reihen der Dialogpartner, die sich nun auf die Übergangsregierung geeinigt haben, Rückendeckung für derlei Vorschläge. So fordert die am Dialog teilnehmende Opposition internationale Unterstützung für ein Komitee zur Beobachtung der Umsetzung des Abkommens. Es ist aber gut möglich, dass die Regierungskoalition in den nächsten Wochen genügend Mitglieder der Opposition und Zivilgesellschaft mit Posten und Privilegien abspeist, um sie dadurch Schritt für Schritt auf die eigene Linie zu bringen.

Kooption ist kein ungewöhnliches Mittel kongolesischer Politik, aus einem vermeintlichen Dialog einen „Machtmonolog“ zu kreieren, indem eine Vielzahl scheinbar gegensätzlicher Interessen in eine gemeinsame Lösung münden: Das Aufteilen des Kuchens unter opportunistischen Eliten. Auf der Strecke bleibt hier ohne Teilhabe an diesem „nationalen Kuchen“ die Bevölkerung. 

Ausblick

Wie die Politik in Kinshasa weitergehen wird, bleibt abzuwarten. Momentan ist es jedoch keineswegs ausgeschlossen, dass die Übergangsregierung mittelfristig auch über eine neue Verfassung nachdenken wird. Selbst wenn diese wieder eine Beschränkung auf zwei Amtszeiten festlegt, würde dies Kabila ermöglichen, sich 2018 zur Wiederwahl zu stellen. Denn Verfassungen gelten in der Regel nicht retroaktiv. Es gilt: Neue Verfassung – neues Glück.

Dies wäre für wichtige Teile der Opposition sowie für die Demonstrant/innen auf den Straßen inakzeptabel und für die politische Situation im Land fatal. In jedem Fall werden die Proteste kurz- und mittelfristig nicht aufhören. Es gilt jetzt, die Forderungen der Bevölkerung nach echter Demokratie ernst zu nehmen und das repressive Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die Aktivist/innen entschieden zu verurteilen sowie einen wirklich inklusiven Dialog zu fördern.