Belarus: Öffnet der Bologna-Prozess Türen nach Europa?

Statue von Lenin in Minsk
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Für die Freiheit der Wissenschaft in Belarus ist ein Kulturwandel nötig (Lenin-Statue in Minsk)

Seit 2015 ist Belarus Mitglied im Europäischen Hochschulraum und der damit verbundene „Bologna-Prozess“ verlangt umfangreiche Reformen. Für eine erfolgreiche Umsetzung fehlt es aber an politischem Willen. Bericht einer Podiumdiskussion vom 17. November 2016 über die Hochschulreformen als Gradmesser der Liberalisierung.

Basierend auf der Erklärung von Bologna von 1999 haben sich nahezu alle Länder Europas seit 2010 im so genannten Europäischen Hochschulraum miteinander verbunden, um den gegenseitigen Austausch von Studierenden und Wissenschaftler/innen zu fördern sowie die Qualitätssicherung und die Vergleichbarkeit von akademischen Abschlüssen und somit bessere Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Kontinent zu schaffen.

Erst der zweite Beitrittsversuch war erfolgreich

Belarus war lange Zeit ein weißer Fleck auf der Bologna-Landkarte. Erst 2015 wurde das Land in den Europäischen Hochschulraum aufgenommen. Der erste Anlauf eines Beitritts war 2012 gescheitert. Die Selbstverpflichtung des damals oft als „letzte Diktatur Europas“ bezeichneten Landes auf die in der Bologna-Erklärung verankerten gemeinsamen Werte wie die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Wissenschaft, die Autonomie der Bildungseinrichtungen, die Beteiligung unabhängiger Studierendenvertretungen sowie die Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern im gemeinsamen Raum schien der Mehrheit der anderen Mitgliedsländer offenbar nicht überzeugend.

Vladimir Dunaev, einer der zwei  zwei belarusischen Gäste des Abends in der Heinrich-Böll-Stiftung, ist ein Universitätsreformer: er war  Gründer der später aus dem Land verbannten „Europäischen Humanistischen Universität“ in Minsk und ist heute maßgeblicher Kopf des „Unabhängigen Bologna-Komitees“. Er betrachtet die Ablehnung von 2012 auch als Erfolg der kritischen Begleitung des Prozesses durch die im Komitee lose verbundenen belarusischen zivilgesellschaftlichen Akteure.

Der zweite Antrag des Landes von 2015 fiel in eine Zeit mit anderen strategischen Interessen und einer relativen  politischen Entspannung zwischen Belarus und der EU. Nachdem die Präsidentschaftswahlen ohne massive Repressionen gegen Oppositionelle verlaufen und politische Häftlinge freigelassen worden waren, hatte die EU ihre Sanktionen gegen Belarus aufgehoben und war aufgrund der zugespitzten Lage im Verhältnis zu Russland an einer Verbesserung der Beziehungen zu Belarus interessiert.

Zudem seien, so Frank Petrikowski, Verantwortlicher für den Bologna-Prozess im Bundesministerium für Bildung und Forschung und Ko-Vorsitzender der Beratergruppe zur Umsetzung der Roadmap für den Beitritt von Belarus zum Europäischen Hochschulraum,  dieses Mal die im Antrag dargelegten Reformvorhaben für das Hochschulwesen und das Bekenntnis zu den Grundlagen des Prozesses von viel höherer Qualität gewesen. Demnach hätte es sich nicht um eine primär den neuen außenpolitischen Umständen geschuldete Entscheidung gehandelt.

Bemerkenswert: Der Hochschulsektor stellt seitdem das einzige Politikfeld dar, in dem es zwischen Belaruss, der EU und anderen europäischen Ländern eine so enge Zusammenarbeit gibt. Das Gelingen muss als Indikator für die weitere Entwicklung der Beziehungen zur EU und für die Ernsthaftigkeit der vorsichtigen Öffnung des Landes betrachtet werden. 

Die Umsetzung der Reformen ist mangelhaft

Die Aufnahme von Belarus in den Hochschulraum war jedoch mit Auflagen verbunden: eine  Roadmap beschreibt die notwendigen Reformschritte im Hochschulwesen des Landes , über deren Umsetzung Petrikowski gemeinsam mit dem zweiten, von Vatikan benannten, Ko-Vorsitzenden der zugehörigen internationalen Beratergruppe im Jahr 2018 einen Bericht vorlegen wird – mit „Klartext“, wie Petrikowski unterstrich. Belarus könne sich nicht aussuchen, welche Anforderungen erfüllt und welche ignoriert werden.

Die Zwischenbilanz der Umsetzung der Roadmap nach einem Jahr fällt tatsächlich mager aus. Das ist nicht nur das Ergebnis des „Dritten Monitoring-Berichts“ des Unabhängigen Bologna-Komitees aus Belarus. Auch Petrikowski stimmt mit der Kritik der belarussischen Zivilgesellschaft weitgehend überein. Grundsätzlich mangele es in Belarus am politischen Willen zur Umsetzung der Reformschritte, die auf ein unabhängiges, nach eigenen Werten organisiertes akademisches Leben zielen und die Kontrollmöglichkeiten des autoritären Regimes notwendig schwächen. So ist zu verstehen, dass Präsident Lukashenka noch kürzlich die Notwendigkeit von Reformen an den Hochschulen des Landes bestritten hat.

In den beteiligten Fachministerien gäbe es, so Petrikowski und die belarussischen Gäste,  zwar z.T. eine konstruktive Herangehensweise, die aber durch vermischte Zuständigkeiten verschiedener Behörden ausgebremst würde. Grundlegendes Problem sei vor allem die mangelnde Transparenz der geplanten Reformschritte. Die Öffentlichkeit und selbst die Betroffenen an den Hochschulen würden nicht über Pläne informiert und könnten sich so nicht beteiligen.

Die Hochschulen müssen „ent-sowjetisiert“ werden

Sviatlana Matskievich, selbst Hochschullehrerin in Minsk und als Analystin der Agentur für Humanitäre Technologien ebenfalls Teil des Unabhängigen Bologna-Komitees, unterstreicht aber, worauf es ihr besonders ankommt: Es reiche nicht, den Reformplan technokratisch abzuwickeln. Wert gelegt werden müsse vor allem auf die breite gesellschaftliche Debatte über die Ziele und fundamentalen Werte, auf die sich mit dem Beitritt auch Belarus verpflichtet habe.

Konsequenz des Grundsatzes der Hochschulautonomie und der Freiheit der Wissenschaft sei nicht weniger als ein Kulturwandel im Management der Hochschulen, das „ent-sowjetisiert“ werden müsse. Aus ihrer Sicht sollte das Ziel des Prozesses nicht primär die Anpassung an die Erfordernisse eines europäischen Arbeitsmarktes sein, sondern die „Einführung unabhängiger Denkweisen“ an den Hochschulen. 

Ein besonders krasser Fall von willkürlicher autoritärer Steuerung der Hochschulen durch die Behörden sei im Jahr 2013 die vom Ministerium angeordnete Entlassung der Rektorin der Staatlichen Universität Grodno. Die Universität habe diesen Willkürakt akzeptiert und dennoch werde sie in diesen Tagen die „Magna Charta Universitatum“ unterzeichnen und sich damit auf die Prinzipien der Freiheit der Wissenschaft und der Autonomie der Hochschulen gegenüber staatlichen Einmischungen verpflichten. Am Management der Hochschule hat sich freilich seit dem geschilderten Vorfall nichts geändert.

Der Moderator der Diskussion, Andreas Poltermann, bis vor kurzem für die Heinrich-Böll-Stiftung in verschiedenen Ländern des Westlichen Balkans tätig, war in seinen Arbeitszusammenhängen u.a. mit Korruption und Bestechlichkeit an den Universitäten in Bezug auf die Erlangung von Studienleistungen und Abschlüssen konfrontiert. Dies sei laut Dunaev in Belarus allerdings kein so weit verbreitetes Problem.


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