Wahlverwandtschaften

Die Berücksichtigung pluraler Familienformen im Recht
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Familie ist da, wo Menschen kontinuierlich füreinander Verantwortung übernehmen; sie reicht heute von der klassischen Ehe über nichteheliche Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder, Ein-Eltern- oder Patchwork-Familien, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bis hin zu familiären Netzwerken, die über Generationengrenzen hinweg gelten und auch Menschen ohne verwandtschaftliche Bindung einschließen. Verantwortung wird nicht mehr ausschließlich innerhalb der Ehe gelebt oder in einer Liebesbeziehung übernommen: Freundinnen und Freunde etwa, oder Nachbarn und Nachbarinnen helfen sich gegenseitig und stehen füreinander ein. Auch die sich stetig entwickelnden neuen Wohnformen, Alten-WGs oder Mehrgenerationenhäuser, beruhen auf sozialen, nicht auf verwandtschaftlichen Beziehungen der Bewohner/innen. Diese Vielfalt der pluralen Lebensformen steht einem relativ engen Recht gegenüber, das nicht auf alle Gemeinschaften anwendbar ist.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften werden von der Rechtsordnung fast durchgehend als Beziehungen zwischen Fremden behandelt, gleichgültig wie lange sie gelebt werden. Obwohl auch in den neuen intentionalen Verantwortungsgemeinschaften ein Teil der Betreuungs-, Sorge- und Pflegearbeit für Kinder, kranke und alte Menschen übernommen wird, werden diese Paare vom Staat sozialrechtlich nur dann zur Kenntnis genommen, wenn es seinen fiskalischen Interessen dient, wie z. B. bei der Anrechnung des Einkommens in einer Bedarfsgemeinschaft. Wer aber Pflichten hat, sollte auch garantierte Rechte haben. Hier müssen deshalb neue Regelungen gefunden werden, um die vielfältigen Formen der Sorge- und Solidarbeziehungen tatsächlich abzusichern und soziale Schieflagen zu vermeiden. Derzeit ist die bestehende Rechtslage für diejenigen, die weder Ehe noch Lebenspartnerschaft eingehen wollen, sehr unübersichtlich und inkonsistent. Ein vereinfachtes Rechtsinstitut soll hier Abhilfe schaffen.

Die Familienpolitische Kommission der Heinrich-Böll-Stiftung hat vor diesem Hintergrund und auf Grundlage einer juristischen Expertise, die sich mit verschiedenen Modellen der rechtlichen Anerkennung von Sorge- und Solidarbeziehungen auseinandersetzt, einen Vorschlag für die unterschiedlich gewählten Sorge- und Verantwortungsbeziehungen erarbeitet. Dieser Vorschlag soll Sorgeleistungen anerkennen und die vielfältigen Formen des Zusammenlebens rechtlich absichern. Uns ist es wichtig, die Freiheit der Lebensentwürfe und der Verantwortungsübernahme zu ermöglichen, und zwar in allen sozialen Lagen.

 

Produktdetails
Veröffentlichungsdatum
Dezember 2016
Herausgegeben von
Heinrich-Böll-Stiftung
Seitenzahl
77
Sprache der Publikation
deutsch
Inhaltsverzeichnis

Wahlverwandtschaften
Plurale Familienformen rechtlich ermöglichen und absichern

  • In Gemeinschaft in Verantwortung
  • Ehe für alle
  • Pakt für das Zusammenleben (PaZ)
  • Rechtssicherheit für gelebtes Miteinander
     

Gegenstand des Gutachtens

I. Begriffliche und empirische Grundlagen
 

1. Ehe, Lebenspartnerschaft, Lebensgemeinschaft(en), Familie
a. Formalisierte Paarbeziehungen: Ehe und Lebenspartnerschaft
b. Nicht formalisierte (faktische) Paarbeziehungen:
nichteheliche und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft
c. Lebensgemeinschaften mit Kindern
d. Familie
 

II. Formalisierte Lebensgemeinschaften:
Ehe und Lebenspartnerschaft
 

1. Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft
a. Der besondere Schutz der Ehe: Gebot der Schlechterstellung anderer Lebensformen?
b. Verbot der Diskriminierung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe
c. Die Möglichkeit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
d. Regelungsalternativen zur Gleichstellung aller formalisierten Paargemeinschaften

2. Die öffentliche Förderung der Ehe: Fortbestand traditioneller Leitbilder
a. Förderung von Ehe und Familie: gleichheitsrechtliche Aspekte
b. Das Neutralitätsgebot
c. Regelungsalternativen

3. Ausgleichsleistungen nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft
 

III. Die Rechtslage nicht formalisierter («faktischer») Lebensgemeinschaften
 

1. Verfassungsrechtliche Grundlagen

2. Die rechtliche Situation faktischer Lebensgemeinschaften im Vergleich zu Ehe und Lebenspartnerschaft
a. Steuerrecht
b. Sozialrecht
c. Erbrecht
d. Ausgleichsansprüche nach Auflösung der Partnerschaft
e. Reproduktionsmedizin
f. Auskunfts-, Informations- und Zeugnisverweigerungsrechte
g. Wohnrechte

3. Möglichkeit und Grenzen vertraglicher Ausgestaltung sozialer Nahbeziehungen
a. Ausgestaltung der Ehe durch Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag
b. Vertragliche Vereinbarungen bei nicht formalisierter Lebensgemeinschaft

4. Alternative Regelungsmodelle
a. Grundsätze für ein Recht der faktischen Lebensgemeinschaften
b. Modell 1: Erweiterte Rechtswirkungen der nicht formalisierten Lebensgemeinschaft (Opt Out)
c. Modell 2: Das faktische Zusammenleben als (neues) formalisiertes Rechtsinstitut (Opt-in, Solidaritätspakt)
d. Kombinationsmodell
 

IV. Eltern-Kind-Beziehungen
 

1. Elternschaft nach künstlicher Befruchtung
a. Ungleichbehandlungen beim Zugang zu medizinischen Reproduktionstechniken und der Finanzierung künstlicher Befruchtung
b. Der rechtliche Status der Wunscheltern und des Samenspenders in der Inseminationsfamilie

2. Ein-Eltern-Familien
a. Die intendierte Ein-Eltern-Familie
b. Die ökonomische Situation von Ein-Eltern-Familien
c. Reformoptionen

3. Mehr-Eltern-Modelle (intendierte und gewachsene Stieffamilien)
a. Die Zwei-Eltern-Theorie des Bundesverfassungsgerichts und ihre Kritik
b. Die abstammungsrechtliche Ebene
c. Die Ausgestaltung der tatsächlichen Sorge

4. Der Familienleistungsausgleich
a. Kinderfreibetrag
b. Kindergeld
c. Reformoptionen
 

V. Zusammenfassung der Ergebnisse und der Handlungsempfehlungen

1. Ehe und Lebenspartnerschaft
2. Faktische Lebensgemeinschaften
3. Eltern-Kind-Beziehungen

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