Nur über eine Gesamtstrategie, die eine Entwicklung der Infrastruktur genauso im Auge hat wie eine nachhaltige Regelung von Geld-/Dienst- und Sachleistungen kann es gelingen, bundesweit gleiche Lebenschancen von Kindern herzustellen. Drei Vorschläge der Familienpolitischen Komission.
Ob Kinder gut aufwachsen können hängt neben der materiellen Existenzsicherung von individuellen Faktoren, familiärem bzw. sozialem Umfeld und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Zu Letzterem gehören insbesondere Kitas und Schulen, ein gutes Gesundheitssystem, Stadtteilentwicklung, angemessener Wohnraum, ein kinderfreundliches Wohnumfeld, Partizipationsmöglichkeiten sowie Kultureinrichtungen.
Zwischen 15 bis 20 Prozent der Kinder jedes Jahrgangs aber haben wesentlich schlechtere Chancen auf soziale Teilhabe als ihre Altersgenossen, weil genau diese Vorrausetzungen bei ihnen nicht gegeben sind. Sie erleben nicht nur Mangel bei ihrer materiellen Grundversorgung und müssen auf vieles verzichten.
Sie werden auch von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen und können seltener Kultur- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist ihr Gesundheitszustand häufig schlechter als der vergleichbarer Kinder. Je länger ein junger Mensch erfahren muss, was Ausschluss und Armut bedeutet, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Mensch sein Leben lang sozial und wirtschaftlich gefährdet ist.
Eine Gesamtstrategie entwickeln, um Armut bei Kindern vorzubeugen
Benachteiligten Kindern und Jugendlichen Teilhabe zu ermöglichen – das gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates. Dies findet seine Grundlage einerseits im staatlichen Wächteramt (Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), andererseits aber auch in der staatlichen Schutzpflicht für die Persönlichkeitsentfaltung und -entwicklung von Kindern und Jugendlichen, die aus Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetzt hergeleitet wird.
Danach ist es die Aufgabe des Staates, den Eltern Beratung und Unterstützung anzubieten, um Kinder bestmöglich zu fördern. Diese Verantwortung des Staates ergibt sich nicht nur aus der nationalen Rechtsordnung, sondern auch aus völkerrechtlichen Verpflichtungen, wie insbesondere aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.
Der Bund muss dieser Verpflichtung über seine Gesetzgebungs- und Eingriffskompetenzen nachkommen. Da die Eltern die primäre Verantwortung für die Erziehung tragen, sollte diese Förderung so angelegt sein, dass sie bei ihrer Aufgabe unterstützt werden. Damit das Ziel der Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von bedürftigen Kindern besser gelingen kann, muss es als politische Querschnittsaufgabe in allen zuständigen Ressorts verankert werden.
Nur über eine solche Gesamtstrategie, die eine Entwicklung der Infrastruktur genauso im Auge hat wie eine nachhaltige Regelung von Geld-/Dienst- und Sachleistungen kann es gelingen, bundesweit gleiche Lebenschancen von Kindern herstellen.