Wenn Unternehmen Menschenrechte verletzen

Bericht

Menschenrechten vor Gericht Geltung zu verschaffen, ist nicht einfach. Trotzdem gibt es Fälle, in denen es – unter Berufung auf nationales oder internationales Recht – bereits gelungen ist, Wirtschaftsakteure haftbar zu machen. Ein Text aus unserem Magazin Böll.Thema 1/2016.

Ein schwarzer Paragraph auf weißem Grund

Bereits in den Nürnberger Nachfolgeverfahren standen Eigentümer und Manager der Konzerne Krupp, IG Farben und Flick vor einem Strafgericht. Doch dieser Teil der Rechtsgeschichte geriet bald in Vergessenheit. Weder die UN-Tribunale für Jugoslawien und Ruanda noch der Internationale Strafgerichtshof führten Verfahren gegen Wirtschaftsakteure. Dabei haben viele der in Den Haag untersuchten Konflikte wirtschaftliche Ursachen – man denke nur an die Rohstoffkriege im Ostkongo.

Schadensersatzklagen in den USA

In den 1990er Jahren begannen Betroffene, transnationale Unternehmen wegen Verletzungen der Menschenrechte vor US-Zivilgerichten zur Verantwortung zu ziehen. Der Alien Tort Claims Act (ATCA) erlaubt ausländischen Bürger/innen, auf Schadensersatz für Verstöße gegen das Völkerrecht zu klagen, selbst wenn diese außerhalb der USA stattgefunden haben.

Exemplarische Bedeutung hatte die Klage gegen Shell aus dem Jahr 1996: Der Vorwurf lautete auf Beihilfe zu Folter und Ermordung von Ken Saro Wiwa und anderen Aktivisten Anfang der 1990er Jahre, die von nigerianischen Sicherheitskräften begangen worden waren. Die juristische Auseinandersetzung endete in einem millionenschweren Vergleich.

Im Jahr 2013 urteilte der Supreme Court anlässlich dieses Falles jedoch, dass der ATCA nur anwendbar sei, wenn ein hinreichender territorialer Bezug zu den USA bestünde. Trotzdem sind die Klagen von historischer Bedeutung: Sie initiierten die mittlerweile weltweite Praxis, Unternehmen wegen Verletzungen der Menschenrechte vor Gericht zu bringen.

Strafverfahren in Europa

In Kontinentaleuropa ist es vor allem zu Strafverfahren gegen Mitarbeiter/innen von Unternehmen gekommen. Die ersten Fälle aus den 2000er Jahren betrafen Straftaten gegen das Völkerrecht im Irak unter Saddam Hussein und in Liberia unter Charles Taylor, die in den Niederlanden angeklagt wurden.

Ein Problem ist, dass die Strafverfolgungsbehörden für solche Fälle nicht ausgestattet sind. Außerdem gibt es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht, so dass nur einzelnen Mitarbeitern strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden kann. Die Abläufe in transnationalen Unternehmen sind mit den Konzepten des normalen Strafrechts schwer zu greifen. Dies zeigte sich etwa im Verfahren gegen Manager des deutschen Unternehmens Danzer wegen Menschenrechtsverletzungen im Kongo. Es ist mittlerweile eingestellt worden.

Zivilverfahren in Europa

Britische Gerichte haben infolge verschiedener Schadensersatzklagen wegen Menschenrechtsverletzungen durch Wirtschaftsunternehmen eine bemerkenswerte Rechtsprechung entwickelt, die deliktrechtliche Haftungskonstellationen auf transnationale Unternehmen überträgt. Nach einer Klage gegen das britische Unternehmen Trafigura wurden Tausende entschädigt, die von der Verklappung von Giftmüll vor Abidjan/Elfenbeinküste betroffen waren.

In Deutschland kam es bisher zu keinen nennenswerten Zivilverfahren. Normalerweise haften deutsches Mutter- und ausländisches Tochterunternehmen nicht füreinander, da das Recht eine Trennung zwischen diesen suggeriert.

Einen Versuch, auch hier die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen vor Gericht voranzubringen, stellt der vom ECCHR betriebene Zivilprozess gegen den Textildiscounter KiK dar.

Verfahren im Globalen Süden

Auch vor den Gerichten im Globalen Süden, wo viele der unmittelbaren Menschenrechtsverletzungen geschehen, lassen sich vielversprechende Entwicklungen beobachten.

Der Oberste Ecuadorianische Gerichtshof verurteilte Chevron, ein Unternehmen aus den USA, im November 2013 zu 9,51 Milliarden Dollar Schadensersatz wegen der Umweltschäden, die die Ölförderung in Amazonien verursacht hatte.

Berufung auf Menschenrechte im Kampf gegen das Unrecht

Bisherige Verfahren ergeben ein widersprüchliches Bild: Die Menschenrechte können Instrument der Einhegung von Wirtschaftsinteressen sein, im Rechtsvollzug spielen jedoch politische und wirtschaft­liche Machtverhältnisse eine entscheidende Rolle.

Dennoch verstehen zivilgesellschaftliche Akteur/innen weltweit die Berufung auf die Menschenrechte – abstrakt wie konkret – als sinnvolles Mittel, um gegen das Unrecht zu kämpfen, das von Unternehmen verursacht wird.

Ein Text aus unserem Magazin Böll.Thema 1/2016.