Die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“

Hintergrund

Im Jahr 2000 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1325 zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Die deutsche Bundesregierung tat sich lange Zeit schwer damit. Jetzt hat sie die Agenda zu einem Schwerpunkt ihrer Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat für die Jahre 2019 und 2020 gemacht.

Aus unserem Dossier "Feministische Außenpolitik".

Am 31. Oktober 2000 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig die Resolution 1325 zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Das Gremium stellte dabei fest, dass der Schutz von Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten sowie ihre gleichberechtigte Beteiligung an Friedensprozessen in erheblichem Maße zur Förderung des Weltfriedens beitragen können. Die Resolution 1325 stellt damit im Gegensatz zum klassischen Sicherheitskonzept nicht den Staat in den Mittelpunkt der Sicherheitspolitik, sondern Frauen und Mädchen als Akteurinnen für Frieden. Sie spiegelt damit das Konzept der menschlichen Sicherheit wider.

Der Sicherheitsrat formuliert in der Resolution 1325 eine Reihe von Maßnahmen, die dazu beitragen sollen geschlechtergerechten Frieden herzustellen – wie zum Beispiel die Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse weiblicher und männlicher Exkombattant/nnen bei Demobilisierung und Wiedereingliederung. Die Forderungen richten sich sowohl an den UN-Generalsekretär und die UN-Mitgliedstaaten als auch an alle Akteur/innen von Friedensverhandlungen und Parteien in bewaffneten Konflikten. Diese sind verpflichtet, die Resolution 1325 umzusetzen. In den darauffolgenden Jahren hat der Sicherheitsrat eine Reihe von Folgeresolutionen verabschiedet, sodass eine umfassende Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ entstand.

Die Umsetzung der Resolution 1325 in Deutschland

Die deutsche Bundesregierung tat sich lange Zeit schwer, die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ernst zu nehmen. Erst im Dezember 2012 verabschiedete das Bundeskabinett einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 für den Zeitraum der Jahre 2013 bis 2016. Ziel des ersten Aktionsplans war es, das außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitische Engagement im Themenfeld „Frauen, Frieden und Sicherheit“ strategischer auszurichten. Ohne eigenes Budget, klare Zielformulierungen und Indikatoren zur Messung der Zielerreichung war der Aktionsplan jedoch wenig wirkungsorientiert ausgerichtet.

Immerhin hat der Aktionsplan dazu beigetragen, mehr Aufmerksamkeit herzustellen. So haben sich hochrangige Entscheidungsträger/innen wie Bundeskanzlerin Angela Merkel wiederholt zum Thema geäußert. Ein Novum in der deutschen Politik. Für ein stärkeres politisches Bewusstsein spricht auch, dass die letzte Bundesregierung im Januar 2017 einen Folgeaktionsplan aufgelegt hat. Obgleich auch diesmal kein eigenes Budget bereitgestellt wurde, ist der zweite Aktionsplan wirkungsorientierter ausgerichtet als sein Vorgänger.

Die Bundesregierung verpflichtet sich darin zu einer Reihe von konkreten Maßnahmen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ zu einem Schwerpunkt ihrer Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat für die Jahre 2019 und 2020 gemacht. Nun gilt es, den politischen Bekenntnissen Taten folgen zu lassen und die Agenda kohärent umzusetzen.

Aus unserem Dossier "Feministische Außenpolitik".

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