Ein neuer globaler Rahmen zum Schutz von Biodiversität

Hintergrund

Vor fast zehn Jahren verabschiedete das UN Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD) die Aichi-Ziele für den weltweiten Artenschutz. Die bisher umgesetzten Maßnahmen erweisen sich nun als unzureichend. Wie sollte ein neuer globaler Rahmen zum Schutz von Biodiversität aussehen?

Bunte Blumenwiese

…für was und für wen?

Im Jahr 2010 feierte die weltweite Umwelt-Community die Verabschiedung eines wegweisenden Beschlusses des UN Übereinkommens über biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). Die Vertragsparteien der Konvention legten einen neuen Strategieplan[1] für die Jahre 2011 bis 2020 fest, der – als Teil eines umfassenden Biodiversitätsrahmens für die gesamten Vereinten Nationen – mittels der Aichi-Ziele für biologische Vielfalt umgesetzt werden sollte.

Heute, kurz vor Ende des zehn Jahre umspannenden Strategieplans, zeigen die Ergebnisse, dass die zur Umsetzung ergriffenen Maßnahmen nicht ausgereicht haben, um die Aichi-Ziele zu erreichen, und dass weitere unverzügliche und effektive Maßnahmen erforderlich sind, um die Bedrohung der Biodiversität einzudämmen. Die Halbzeitbewertung der Umsetzung der Aichi-Ziele zeigte, dass – mit Ausnahme von Ziel 16 des Nagoya-Protokolls – keines dieser Ziele Aussichten darauf hatte, vollständig erreicht zu werden. Auf seiner sechsten Plenarsitzung billigte der Weltbiodiversitätsrat IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) eine Reihe von regionalen und subregionalen Assessments zu Biodiversität und Ökosystemleistungen, die in zusammengefasster Form für politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bereitgestellt wurden. Während all diese Berichte die Bedeutung der Biodiversität für das menschliche Wohl betonen, verzeichnen sie gleichwohl, dass die Bedrohung der Biodiversität regionenübergreifend weiter zunimmt, u. a. durch Klimawandel, invasive gebietsfremde Arten, Umweltverschmutzung und eine nicht nachhaltige Ressourcennutzung. [2]

Der Globale Bericht zur Biodiversität, der im Mai 2019 vom Weltbiodiversitätsrat IPBES veröffentlicht und auf seiner siebten Plenarsitzung in Paris verabschiedet wurde, beruht auf einer der umfassendsten Einschätzungen, die je vorgenommen wurden. Er attestiert den Rückgang natürlicher Lebensräume mit einer in der Menschheitsgeschichte beispiellosen Geschwindigkeit und beziffert die vom Aussterben bedrohten Arten mit einer Million.

Die Hauptbotschaften verdeutlichen, dass obwohl die Natur mehr Nahrung, Energie und Material für die Menschen erzeugt als jemals zuvor, geschieht das auf Kosten ihrer Fähigkeit, dies auch in Zukunft zu tun. Darüber hinaus zeigt der Bericht an konkreten Fällen, wie ungleichmäßig die natürlichen Erzeugnisse verteilt sind. Eines der alarmierendsten Beispiele ist die Nahrungsproduktion: Obgleich ausreichend Nahrungsmittel vorhanden sind, um den globalen Bedarf zu decken, leiden elf Prozent der Weltbevölkerung an Unterernährung.

Es ist hervorzuheben, dass die Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen eine sehr klare Sprache verwendet, um die Treiber des Naturverlusts zu benennen: Anhaltendes Bevölkerungswachstum, steigende Kaufkraft und wachsender pro-Kopf-Konsum. Es wird auch deutlich formuliert, dass ein ‚weiter wie bisher‘ nicht länger möglich ist und unterstrichen, dass dringend substantielle Änderungen hin zu Marktreformen unverzichtbar sind.

Im Jahr 2020 soll die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (COP 15) einen neuen globalen Biodiversitätsrahmen (Global Biodiversity Framework, GBF) verabschieden, der eine neue Chance zur Inangriffnahme dieser drängenden Krisen darstellen könnte. Der auf der COP 14 in Sharm El-Sheikh angenommene Beschluss 14/34 [3] definiert diesbezüglich einen Fahrplan zur Vorbereitung der COP 15. Mit dem Beschluss wurde eine offene Arbeitsgruppe eingerichtet, die zwischen den Konferenzen zusammentritt, um den neuen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020 zu entwickeln. Zudem fordert der Beschluss die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf, im Jahr 2020 ein hochrangiges Gipfeltreffen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt auf Ebene der Staats- und Regierungsoberhäupter einzuberufen. Darüber hinaus formuliert er eine Reihe von Grundsätzen als Basis für den Fahrplan und etabliert einen Konsultationsprozess, der der Zivilgesellschaft offensteht. Dieser beinhaltet die Möglichkeit, an regionalen Konsultationssitzungen teilzunehmen und durch Eingaben Anregungen und Beiträge zu den vom Sekretariat der Konvention erstellten Diskussionsdokumenten zu liefern.

Es ist anerkennenswert, dass die Biodiversitätskonvention weitgehend offen für die Zivilgesellschaft ist, aber wir sollten nicht aus den Augen verlieren, dass wenn sich eine Tür für diejenigen öffnet, die durch den Verlust von Biodiversität in ihren fundamentalen Rechten betroffen sind, sich ein noch größeres Tor für Privatinteressen öffnen kann. Der Einfluss von Unternehmen und Konzernen in den Umweltgremien der Vereinten Nationen ist offensichtlich und nimmt in Hinblick auf die Biodiversitätskonvention bedauerlicherweise zu. Im Jahr 2017 machte eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Organisationen darauf aufmerksam, dass eine Biotechnologie-PR-Firma eine Reihe von Personen für die Teilnahme an einem Online-Expertenforum des CBD-Sekretariats engagiert hatte, die dort in beratender Funktion zum Thema Synthetische Biologie auftreten sollten. [4]  Obwohl diese Personen als unabhängige Expertinnen und Experten nominiert waren, konnte nachgewiesen werden, dass ihre Beteiligung eindeutig koordiniert worden war und darauf abzielte, die Diskussionen im Sinne der Befürworter/innen einer bestimmten Technologie (der sog. Gene Drives) zu beeinflussen. Dank des schnellen Handelns der Zivilgesellschaft hat die COP14 ein Verfahren zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten[5] in Arbeitsgruppen verabschiedet. Dies war zwar ein wichtiger Schritt, reicht aber noch nicht aus, um den Einfluss von Unternehmen auf die Konvention in ihrer Gesamtheit zu unterbinden und vornherein zu verhindern.

Vor diesem Hintergrund ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Verabschiedung eines neuen globalen Biodiversitätsrahmens wichtiger denn je. Eine Reihe von Organisationen [6] hat in ihren schriftlichen Eingaben in den Prozess mehrere allgemeine Probleme angesprochen, darunter:

  • Die Notwendigkeit, sich mit den eigentlichen Treibern und Verantwortlichen für den Verlust der biologischen Vielfalt zu befassen. Diesbezüglich haben sich im Rahmen des sogenannten Mainstreaming-Prozesses der Konvention bisher geringe bis moderate Fortschritte gezeigt. Vor Kurzem wurde eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines langfristigen Aktionsplans eingerichtet.
  • Ein effektiver Rechenschaftsmechanismus, der nicht nur in der Biodiversitätskonvention, sondern in allen wichtigen Umweltvereinbarungen fehlt. Ein solcher Mechanismus sollte eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Vertragsparteien ihren Zusagen nachkommen.
  • Die Kritik an der Idee, ein System freiwilliger Selbstverpflichtungen in den neuen Biodiversitätsrahmen aufzunehmen, ähnlich wie beim Pariser Abkommen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Während einige der Meinung sind, dass dies den dringend benötigten politischen Willen schaffen könnte, sehen andere eine Reihe von Nachtteilen in einem solchen System, darunter die unvermeidliche Kluft zwischen dem, was getan werden muss und dem, was die jeweiligen Vertragsstaaten bereit sind zu tun.

Verschieden Organisationen setzen sich gemeinsam für einen starken rechtsbasierten Ansatz für den neuen globalen Biodiversitätsrahmen eine – und dafür gibt es gute Gründe. Einem Bericht von Global Witness zufolge wurden weltweit noch nie so viele Umweltaktivistinnen und Umweltaktivisten umgebracht wie im Jahr 2017. Mindestens 207 Menschen wurden ermordet, wobei ein Großteil der Tötungsdelikte mit der Agrarindustrie [7] in Zusammenhang steht.  Obwohl es schon unvorstellbar ist, dass so viele Menschen ihr Leben um des Profits willen verlieren, führt dieselbe Gier nach Geld auch dazu, dass viele Arten aussterben und zwar um ein 1000- bis 10.000-faches der natürlichen Aussterberate. Wer soll sie schützen, wenn sie nicht für sich sprechen können?

Alle Lebewesen sind miteinander verbunden. Die Tatsache, dass wir diese Zusammenhänge nicht sehen und ihren sogenannten Nutzen oder Dienst für die Menschheit nicht messen können, bedeutet nicht, dass sie nicht zum Gleichgewicht unseres Planeten beitragen. Eine gesunde Umwelt ist in vielerlei Hinsicht ein Menschenrecht. Sie ermöglicht uns, unsere Grundrechte zu genießen, aber auch in Frieden zu leben. Es mehren sich die Belege dafür, dass der Verlust der Biodiversität sowie die Beeinträchtigung und Zerstörung von Ökosystemen zu massiven sozialen und humanitären Krisen und sogar zu bewaffneten Konflikten führen. Ein deutliches Beispiel ist das Verschwinden des Tschadsees in Afrika, das zur Vertreibung von rund zwei Millionen Menschen geführt hat; viele der Geflüchteten hat es in instabile Staaten verschlagen, dass aufgrund der Konkurrenz um Ressourcen bewaffnete Konflikte entstanden sind.

Bei der Einführung eines neuen globalen Biodiversitätsrahmens sind eine Handvoll technischer Aspekte zu berücksichtigen, aber wenn gesagt und anerkannt wird, dass Biodiversität Leben ist, sollte dies wohl der Ausgangspunkt der Ausarbeitung sein. Um das Leben zu schützen, brauchen wir Gerechtigkeit und konkrete Maßnahmen, damit wir uns von den Entwicklungspfaden, die es bedrohen, abwenden.


[1] UNEP/CBD/COP/DEC/X/2
[2] Accessible from https://www.ipbes.net/outcomes.
[3] CBD/COP/DEC/14/34  
[4] http://genedrivefiles.synbiowatch.org/2017/12/01/conflict-of-interest-c…
[5] CBD/COP/DEC/14/33
[6] Alle Eingaben lassen sich nachlesen unter: https://www.cbd.int/post2020/submissions/  
[7] Global Witness. (2017). At What Cost? Irresponsible Business and the Murder of Land and Environmental Defenders in 2017. Retrieved from:
https://www.globalwitness.org/en/campaigns/environmental-activists/defe…