Klima und Umweltklagen – strategische Klagen im Allgemeininteresse

Effektiver Klimaschutz ist seit dem Pariser Klimavertrag von praktisch allen Staaten dieser Erde völkerrechtlich zugesagt worden. Doch es gibt ein Problem: internationale Verträge enthalten meist keine Sanktionsmechanismen. Auch das Pariser Klima-Abkommen enthält solche nicht. Versprechungen und Ankündigungen sind wichtige Mittel der Politik. Doch am Ende müssen nicht nur ambitionierte Ziele formuliert werden. Es braucht auch Ergebnisse.

Illustration zu Climate Justice

Effektiver Klimaschutz ist seit dem Pariser Klimavertrag von praktisch allen Staaten dieser Erde völkerrechtlich zugesagt worden. Doch es gibt ein Problem: internationale Verträge enthalten meist keine Sanktionsmechanismen. Auch das Pariser Klima-Abkommen enthält solche nicht. Versprechungen und Ankündigungen sind wichtige Mittel der Politik. Doch am Ende müssen nicht nur ambitionierte Ziele formuliert werden. Es braucht auch Ergebnisse. Und zwar wissenschaftlich gesichert und überprüfbar. Im Umweltrecht hat sich für die Diskrepanz zwischen häufig ambitionierten Zielen und den praktisch mageren Ergebnissen das Wort vom „Vollzugsdefizit“ eingebürgert. Niemand unter den Umweltrechtler*innen in Deutschland würde behaupten, dass es dieses Defizit nicht gäbe. Um es nicht noch größer werden zu lassen, braucht es Instrumente, die das staatliche Handeln überprüfen und an die eigenen Maßstäbe und Ziele binden. Im Klimaschutz können das Klimaklagen sein. Denn Nichthandeln oder ein nicht angemessenes Handeln des Staates gegen den Klimawandel kann den Gang vor Gerichte rechtfertigen und dafür sorgen, dass Umsetzungsdefizite geringer werden.

Seit 2018 gibt es in Deutschland vermehrt Klagen im Klima- und Umweltbereich, die u.a. das staatliche Handeln bzw. Nichthandeln thematisieren. In einer Webinar Reihe der Heinrich-Böll-Stiftung, zusammen mit dem Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen, Green Legal Impact (GLI), ClientEarth – Anwälte der Erde sowie Germanwatch wurden im November und Dezember 2020 einige der prominenten Klima- und Umweltklagen vorgestellt und mit Studierenden diskutiert. So zum Beispiel der People‘s Climate Case. In diesem Fall klagen Familien aus Kenia, Fidschi und aus fünf Staaten Europas (u.a. Deutschland) gegen die unzureichenden Ziele der Europäischen Union hinsichtlich Klimaschutz. Die Kläger*innen sehen ihre Grundrechte verletzt, wenn die EU weiterhin sehenden Auges in die Klimakatastrophe schlittert, weil die Klimaschutzmaßnahmen nicht ausreichen um das 1,5 Grad Ziel des Paris-Vertrages zu erfüllen. Die Klage wurde 2018 beim Europäischen Gericht (EuG) als Musterprozess eingereicht.

In der ersten Instanz wurde die Klage wegen Unzulässigkeit vom EuG abgewiesen. Gemäß europäischem Recht kann man als einzelne Person nur dann direkt vor einem europäischen Gericht klagen, wenn man unmittelbar betroffen ist. Dies läge hier nicht vor. Denn, so das Gericht, da alle Bürger*innen betroffen seien vom Klimawandel, sei im Grunde auch niemand direkt und unmittelbar betroffen. Es fehle gewissermaßen an der Exklusivität der Betroffenheit. Diese Argumentation folgt der Logik der Rechtsprechung der Europäischen Union seit den 1960er Jahren (sog. Plaumann-Formel). Angesichts der Veränderungen der Welt im 20. Jahrhundert wirkt die Plaumann-Formel aber überholt. Inzwischen liegt die Klage beim nächsthöheren Gericht, dem EuGH. Die EU hat sich inzwischen hinsichtlich ihrer Klimaziele bis 2030 auch schon bewegt. Statt 40% an Klimagasen bis 2030 zu reduzieren, wie noch 2018 als Ziel formuliert, sind nunmehr 55% von Seiten der Kommission angepeilt und sogar 60% vom europäischen Parlament im Gespräch. Doch damit ist der People‘s Climate Case noch nicht erledigt. Wenn der EuGH erneut über die Zulässigkeit entscheidet und diese bejaht, wird die Plaumann-Formel so nicht mehr weiterbestehen. Dies würde für die Bürger*innen Europas neue Möglichkeiten eröffnen, gerichtlich Umwelt- und Klimaschutz einzufordern.

Viel Aufsehen erregte eine Klimaklage vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte in Straßburg, die sechs junge Menschen aus Portugal im September 2020 gegen 33 EU-Staaten einreichten. Sie argumentieren, dass die Europäische Menschenrechtskonvention die europäischen Regierungen zu einer Reduktion von Treibhausgasen innerhalb ihrer Grenzen sowie zu einer Verantwortungsübernahme für die Emissionen, die im Ausland freigesetzt werden, verpflichte.

Anstelle vor nationale Gerichte zu ziehen, wählten sie aufgrund der Dringlichkeit der Klimakrise den direkten Weg nach Straßburg und hatten bislang Erfolg: das Gericht nahm sich der Klage in einem Schnellverfahren an und forderte die beklagten Staaten auf, Stellung zu nehmen.

 

Klimaklagen in Deutschland

Fall Huaraz, Zivilrechtsklage, eingereicht 11/2015 beim Landgericht Essen, nach der juristischen Niederlage in der ersten Instanz nunmehr in Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm/NRW,  das Ortstermin für Beweisaufnahme vor Ort veranlasst hat. Klage wird unterstützt von Germanwatch.

 

People's Climate Case, eingereicht 5/2018 beim Europäischen Gericht (EuG), nach der Nichtannahme durch den EuG Berufungsverfahren nunmehr vor dem EuGH in Luxemburg, wird unterstützt von einem breiten Bündnis an NGO´s, u.a. CAN, in Deutschland von Germanwatch und Protect the Planet.

 

Biobauern und Greenpeace gegen Bundesregierung, eingereicht 10/2018 vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Klageabweisung nach Verhandlung 10/2019.

 

Verfassungsbeschwerde gegen Klimaschutzgesetz, Grundrechtsverletzung. Eingereicht 02/2020. Neun Kinder, Jugendliche u. junge Erwachsene aus Deutschland. Unterstützt von Greenpeace, Germanwatch, Protect the Planet.

 

Zwei Verfassungsbeschwerden gegen dt. Klimschutzgesetz: 25 Kläger*innen aus Deutschland, Nepal und Bangladesch, eingereicht 1/2020, unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe.

 

Verfassungsbeschwerde gegen dt. Klimapolitik, eingereicht 11/2018 in Karlsruhe wegen Verletzung von Grundrechten, unterstützt u.a. vom BUND.

Ganz generell werden mit den neuen Klimaklagen in Deutschland, in der EU und international immer auch strategische Gesichtspunkte verbunden. Von strategischen Umweltklagen spricht man, wenn es in Klagen neben der jeweiligen Einzelfallgerechtigkeit auch um die Änderung gesetzlicher Vorschriften, um die Weiterentwicklung des Rechts insgesamt geht. Wenn zum Beispiel drei Bauernfamilien und ihre Kinder gegen zu unambitionierte Klimaziele vor dem Berliner Verwaltungsgericht und in einer zweiten Runde vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Oder wenn 25 Menschen aus Deutschland, Nepal und Bangladesch Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Klimaschutzgesetz einlegen. Dann geht es den Kläger*innen neben dem sie selbst betreffenden Fall auch immer darum, dieses Verfahren für ein größeres, strategisches Ziel und somit im Allgemeininteresse zu nutzen.

Neuland betritt auch die zivilrechtliche Klimaklage gegen den deutschen Energiekonzern RWE, den der Bergbauer Saúl Luciano Lliuya aus der peruanischen Andenstadt Huaraz seit 2015 führt. Das Oberlandesgericht Hamm hat den Fall als „Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung“ eingestuft und ist in die Beweisaufnahme eingestiegen. So ist diese Klage vor einem deutschen Zivilgericht bereits heute ein großer Erfolg – selbst wenn der Kläger verlieren sollte. Denn neben der juristischen Ebene gibt es bei strategischen Klagen immer auch eine politische und kommunikative Ebene. Und wenn die Zeit reif ist, können selbst schier unmöglich gehaltene Rechtspositionen ins Wanken geraten, auch wenn die juristische Entscheidung zunächst wie eine Niederlage wirkt.

Im Fall des peruanischen Bergbauers wurde es für nahezu aussichtslos gehalten, dass sich ein deutsches Gericht überhaupt mit dem Fall in den Anden befasst. Obgleich RWE, weltweit gesehen für immerhin fast 0,5 % aller jemals getätigten CO2 Emissionen verantwortlich ist und zugleich in Europa als der größte CO2 - Emittent gilt. Jurist*innen gaben dem Fall an sich nicht mal Chancen, vor Gericht zugelassen zu werden. Doch weit gefehlt. Die Zulässigkeitshürde wurde übersprungen. Damit war der Weg frei, sich inhaltlich mit den Argumenten zu beschäftigen. Und allein das nationale und internationale Medienecho hat den Fall schon erfolgreich gemacht. Die Argumentation des Energieversorgers RWE ist dabei ganz einfach. "RWE pocht darauf: Wenn einer den Schaden verursacht, greife das Zivilrecht. Wenn aber viele ihn verursachen, könne der Betroffene sein Recht nicht durchsetzen.“ Dies, so Klaus Milke, ehemaliger Vorstandsvorsitzender von Germanwatch und Unterstützer dieser Musterklage, könne so nicht sein. Zurecht argumentiert er: „Das betrachten wir als ein Argument für kollektive Verantwortungslosigkeit."

Und obgleich das im Prinzip seit etwa 200 Jahren im Unternehmensbereich mehr oder weniger so ist, und trotz des im Umweltrecht etablierten Verursacherprinzips, nahm bislang niemand daran Anstoß, dass man die Natur schädigen kann, ohne dafür haften zu müssen. Manchmal braucht es daher Impulse, um auch scheinbar unumstößliche Gewohnheiten ins Wanken zu bringen. Alle in Deutschland seit 2018 eingelegten Klimaklagen sind Impulse und Versuche, die Sicht auf Zusammenhänge im Bereich Klimaschutz neu zu sehen und zu beurteilen. Daher sind die die Klagen flankierenden gesellschaftlichen Debatten und öffentlichkeitswirksamen Berichte in den Medien genauso relevant wie die Diskussionen in den Gerichtssälen. Im Fall des Bergbauern Saúl Luciano Lliuya aus Peru heißt das, egal wie der Fall in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamm in Nordrhein-Westfalen ausgeht, allein die Berichterstattung in Deutschland und weltweit hat dem Thema Klimaschutz einen beträchtlichen Schub verleihen können.

Diese Entwicklung im Bereich strategischer Umwelt- und Klimaklagen ist nicht auf Deutschland beschränkt: UNEP und das US-amerikanische Sabin Center an der Columbia University zählen über 1.500 „climate cases“ in 39 Staaten und der EU. Was jedoch bisher fehlt, sind Umwelt- und Klimaklagen vor internationalen Gerichten. Der Grund dafür ist simpel: Zwar sind die Bedrohungen durch den Klimawandel für viele Staaten riesig groß, gerade für die Atoll-Staaten im Pazifik, die oft im Mittel nur ein bis zwei Meter über dem Meeresspiegel liegen und durch den Anstieg des Meeresspiegels komplett verschwinden werden. Viele würden auch gerne juristische Wege beschreiten – das Völkerrecht verfügt seit über 100 Jahren über rechtliche Normen zur Regelung grenzüberschreitender Schäden durch Umweltveränderungen. Doch die Angst vor wirtschaftlichen und politischen Repressalien durch die großen Verschmutzerstaaten ist groß – und das vermutlich nicht ganz unberechtigt. Deshalb scheiterte 2012 sogar der Versuch eines kleinen Inselstaates, zumindest über eine Resolution der UN-Generalversammlung den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten zu bitten.

Eine Ausnahme ist seit 2019 ein Verfahren vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen. Die Bewohner*innen der Torres Strait-Inseln im Pazifik haben mit der Unterstützung von ClientEarth eine Beschwerde gegen Australien erhoben, also gegen ihre eigene Regierung, wegen Untätigkeit zur Abwendung der Klimakatastrophe. Dieses ist zwar kein echtes zwischenstaatliches Verfahren, aber das UN-Organ wird Gelegenheit haben, das Nicht-Handeln von Australien unter dem Gesichtspunkt des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes zu bewerten. Die Verteidigung der australischen Regierung folgt einem klassischen Argumentationsmuster, letztlich wie die aller großen Verschmutzer: Erstens seien gar nicht die jetzigen Bewohner*innen der Inseln betroffen, sondern höchstens ihre Nachkommen(!). Und zweitens sei der Beitrag Australiens zur Konzentration der Klimagase so geringfügig, dass eine kausale Beziehung zum Untergang der Inseln nicht ermittelbar sei.

Die Online-Seminarreihe zu Klimaklagen im Herbst 2020 hat aufgrund ihres großen Interesses gezeigt, dass junge Jurist*innen zunehmend nach Möglichkeiten suchen, juristisches Wissen im Umwelt- und Klimaschutz einzusetzen. Dabei werden auch weiterhin neuartige und strategische Klagen im Allgemeininteresse eine Rolle spielen. Die Organisator*innen der Reihe werden sich bemühen, die bestehenden universitären Angebote durch web-basierte Formen der Fort- und Weiterbildung zu ergänzen und die Reihe auch 2021 fortzusetzen.

 

Weiterführende Links (Auswahl):

Die Organisationen der Webinar Reihe:

Arbeitskreis Kritischer Jurist*innen: http://bakj.de/

ClientEarth – Anwälte der Erde: www.clientearth.de

Germanwatch: https://germanwatch.org/de

Green Legal Impact: www.greenlegal.eu

Heinrich Böll – Stiftung: www.boell.de

 

Überblick zu Klagen in Deutschland:

Bericht für das Umweltbundesamt zu Verbandsklagen in Deutschland

Informationen des UBA zu den Erfahrungen mit Verbandsklagerecht und Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Zahlen und Erfolgsquoten von Verbandsklagen in Deutschland

 

Klimaklagen weltweit: Climate Change Litigation Databases der Columbia University / Sabin Center

http://climatecasechart.com

Globale Klimaklagentrends: Report von LSE (Sommer 2020)

Eine wichtige Rolle bei der Fortbildung und Beratung von Umweltanwält*innen (public interest lawyers) weltweit übernimmt u.a. das ELAW Netzwerk. Hier sind auch Informationen zu Klagen weltweit zu finden: https://www.elaw.org/climate

Wissenschaftliche Unterstützung gibt es u.a. auch durch das UCS Science Hub for Climate Litigation: https://www.ucsusa.org/resources/science-hub-climate-litigation

Lawyers 4 Future: https://lawyers4future.org/

The [Chancery Lane] Project is the code name for the focused and collaborative effort of lawyers from around the world to develop new contracts and model laws to help fight climate change: https://chancerylaneproject.org/

Internationale Klimaklagen

 

Umweltgesetze und Abkommen:

Website der Europäischen Kommission zur Aarhus Konvention

Espoo-Konvention

OSPAR

Helsinki

Pariser Klimaabkommen

Aarhus-Konvention national

 

Einzelne Klagen und Fälle:

Klagen und Verfassungsbeschwerden in Deutschland:

Neun Jugendliche gegen Klimaschutzgesetz (unterstützt von Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet)

https://www.greenpeace.de/klimaklage-aktuell

Webinar zur Verfassungsbeschwerde mit Michael Bloss (Greens/EFA EU Parlament), Christoph Bals (Germanwatch) und Mit-Klägerin Luisa Neubauer:

25 Jugendliche und Erwachsene aus Deutschland, Nepal und Bangladesche gegen Klimaschutzgesetz (unterstützt von DUH)

Brief von Remo Klinger an den Minister in NRW

Verfassungsbeschwerde gegen die deutsche Klimapolitik von BUND, Solarenergie-Förderverein u.a.

https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/klimaklage-weitere-verbaende-und-einzelpersonen-klagen-vor-dem-bundesverfassungsgericht/

Fall Huaraz/ Saúl Luciano Lliua vs. RWE (unterstützt von Germanwatch)

Robbenklage:

https://www.zur.nomos.de/fileadmin/zur/doc/Aufsatz_ZUR_18_04.pdf

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hambu…

 

Klagen in weiteren Ländern:

Niederlande/ Urgenda:

https://www.urgenda.nl/en/themas/climate-case/

https://verfassungsblog.de/urgenda-iii-die-niederlande-als-modell-richterlichen-klimaschutzes/

Frankreich: „Die Klage des Jahrhunderts (L‘affaire du siècle)“

Irland: https://www.climatecaseireland.ie/news/

Liste mit weiteren Klimaklagen weltweit

EU/international:

Klage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen

Klage von Schweizer Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

People’s Climate Case vor dem Europäischen Gerichtshof: https://peoplesclimatecase.caneurope.org/de/

https://peoplesclimatecase.caneurope.org/wp-content/uploads/2020/11/winter-case-report-armando_carvalho_and_others_v_eu-tel-1-2020.pdf

Torres Strait Climate Justice Case, Bewohner*innen der Torres Strait - Inseln vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen

Kinderrechtsbeschwerde vor Kinderrechtsaussschuss der UN von Greta Thunberg und 15 weiteren Kindern und Jugendlichen

 

Energy Charter Treaty

https://energy-charter-dirty-secrets.org/

https://corporateeurope.org/en/2020/04/silent-expansion

 

Aufzeichnungen der der Webinar-Reihe „Mit Recht das Klima retten?“:

https://www.boell.de/de/klima