Catharina Caspari, Universität Bremen

Der Begriff der Vulnerabilität wird in jüngerer Zeit in der rechtspolitischen Diskussion sowie durch internationale Organe und in gerichtlichen Entscheidungen zunehmend gebraucht. Im Rahmen des Promotionsvorhabens soll herausgearbeitet werden, in welchen Kontexten des Völkerrechts der Begriff zur Anwendung kommt und ob sich in der Begriffsverwendung eine rechtliche Dimension entfaltet. Das Vorhaben zielt auf die Beantwortung der Frage, welches rechtliche Konzept der Vulnerabilität dem Begriff und seiner Verwendung zugrunde liegt und ob sich Vulnerabilität rechtlich definieren lässt. Ob also mit dem Begriff eine bestimmte Rechtswirkung einhergeht, die im Ergebnis den internationalen Menschenrechtsschutz möglicherweise beschränkt.

Die Untersuchung erfolgt auf Basis einer systematischen Auswertung von bindenden und nicht bindenden Dokumenten des Völkerrechts, die sich im Wortlaut auf Vulnerabilität beziehen. Insbesondere die general comments der UN-Vertragsorgane sollen in die Auswertung einbezogen werden. Die Untersuchung fokussiert sich insoweit auf den internationalen Menschenrechtsschutz und dessen Schnittstellen etwa mit dem internationalen Migrations- und Flüchtlingsrecht oder dem Klimavölkerrecht. Die Auswertung wird auf Grundlage eines durch Erarbeitung der rechtstheoretischen Literatur gewonnenen Arbeitsbegriffs erfolgen.