Christina Fichtner, Universität Regensburg

Regionale Menschenrechtsgerichtshöfe im Spannungsfeld zwischen Staatensouveränität und effektivem Menschenrechtsschutz

Betrachtet man den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, den Inter-Amerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker, sticht das konfliktträchtige Spannungsfeld zwischen der Staatensouveränität und dem effektiven Menschenrechtsschutz heraus. In allen drei regionalen Menschenrechtsschutzsystemen berufen sich Mitgliedstaaten in Krisensituationen immer wieder auf ihre Souveränität. Doch stellt das Souveränitätsprinzip tatsächlich die Achillesferse des internationalen Menschenrechtsschutzes dar?

Die Herausforderung, der sich die regionalen Menschenrechtsgerichtshöfe stellen müssen, ist immer die gleiche: einen effektiven Menschenrechtsschutz auf hohem Niveau zu gewährleisten, den die Vertragsstaaten akzeptieren und umsetzen. Es soll untersucht werden, wie die regionalen Menschenrechtsgerichtshöfe mit dem Spannungsfeld zwischen dem Prinzip der Staatensouveränität und effektivem Menschenrechtsschutz umgehen. Insbesondere ist zu beleuchten, welche Konstellationen besonders anfällig für Krisensituationen sind und welche Instrumente seitens der Gerichtshöfe genutzt werden, um den aus dem Spannungsfeld resultierenden Problemen, auch schon im Vorfeld, entgegenzuwirken. Wie sich diese Maßnahmen auf das Verhältnis zum einzelnen
Mitgliedstaat und auf das Schutzniveau auswirken, soll bewertet werden.

Die Arbeit soll einen Beitrag zu der Debatte leisten, wie die regionalen Menschenrechtsgerichtshöfe bessere Akzeptanz bei den einzelnen Staaten erfahren können. Zudem sollen neue Ideen für eine Ausbalancierung des Spannungsfeldes eine Debatte anstoßen.

Im Rahmen dieser Arbeit sollen abschließend folgende Fragen beantwortet werden:

  1. Welche Hauptfaktoren tragen zu Krisensituationen im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und effektivem Menschenrechtsschutz maßgeblich bei?
  2. Welche Strategien der regionalen Menschenrechtsgerichtshöfe haben sich im Umgang mit ähnlichen Krisensituationen oder deren Vorstufen bewährt?
  3. Versprechen sonstige Vorschläge zur Ausbalancierung des Spannungsfeldes Erfolg?