Christopher Paskowski, Universität Hamburg

Der Amtshaftungsanspruch gegen die Europäische Union im Kontext von Menschenrechtsverletzungen am Beispiel der Agentur Frontex. 

Die Arbeit untersucht, inwiefern die Agentur Frontex als Einrichtung der Europäischen Union (EU) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) von Individuen für Rechtsverletzungen im Bereich des Migrationsmanagements verantwortlich gemacht werden kann. Die zu untersuchenden Sachverhalte werden hierfür typisiert. Nach einer Darstellung des allgemeinen rechtlichen Rahmens – unter besonderer Berücksichtigung der Änderung der maßgeblichen Verordnung im Jahr 2019 – und der operativen Strukturen von Frontex wird die einschlägige Rechtsprechung des EuGH umfassend analysiert.

Es wird diskutiert, ob der Amtshaftungsanspruch aus Art. 340 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit seinen durch die Rechtsprechung des EuGH geprägten Voraussetzungen den Anforderungen an die Rechtsschutzgarantie aus Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) genügt. Als Zwischenergebnis scheint die Feststellung eines Rechtsschutzdefizits nicht ausgeschlossen. Hiervon ausgehend werden Lösungsvorschläge dogmatisch aufgearbeitet. Diese fordern eine intensivere Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie internationaler Ausschüsse und Spruchkörper, insbesondere im Bereich der Zurechnung streitgegenständlichen Verhaltens. Zudem wird eine Modifikation der tatbestandlichen Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruches für notwendig gehalten.

Zuletzt erfolgt eine Bewertung der diskutierten Lösungsansätze unter den Gesichtspunkten der Praktikabilität und etwaiger Risiken einer Haftungserweiterung.