Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland
Rechtsgutachten

Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland

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Nachdem SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, den Export von bestimmten Pestiziden, die in der EU nicht zugelassen sind, aus Deutschland zu verbieten, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun angekündigt, bis Ende 2022 einen Referentenentwurf für eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten. Mit einem Ausfuhrverbot für bestimmte Pestizide sollen Doppelstandards im Bereich der Pestizidexporte beseitigt werden. Diese entstehen dadurch, dass Pestizidprodukte und -wirkstoffe, die in der EU nicht zugelassen beziehungsweise genehmigt sind, aus Deutschland in das außereuropäische Ausland exportiert werden.

Mit dem Rechtsgutachten zur Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland möchten die Auftraggeber eine solche Umsetzung unterstützen und beschleunigen. Das Gutachten zeigt, wie ein solcher Exportstopp möglichst umfassend zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt rechtssicher von der Bundesregierung umgesetzt werden kann.

 

Produktdetails
Veröffentlichungsdatum
September 2022
Herausgegeben von
European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Heinrich-Böll-Stiftung, INKOTA-netzwerk, Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und Rosa-Luxemburg-Stiftung
Seitenzahl
28
Sprache der Publikation
Deutsch
Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. Form der Umsetzung eines Ausfuhrverbots
I. Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 PflSchG
II. Novellierung Pflanzenschutzgesetz
III. Eigenständiges Ausfuhrverbotsgesetz
IV. Exkurs: Verankerung im Außenwirtschaftsrecht
V. Fazit

C. Anknüpfungspunkte für ein Ausfuhrverbot
I. Mögliche Anknüpfungspunkte für ein Ausfuhrverbot
   1. Genehmigung und Zulassung nach der PSM-VO
   2. PIC-VO
   3. Tabellarische Darstellung von möglichen Anknüpfungspunkten
II. Empfehlung
Exkurs: Herstellung von nicht genehmigten Wirkstoffen in der EU

D. Rechtliche Angreifbarkeit eines Ausfuhrverbots
I. Rechtsschutz vor nationalen Gerichten
   1. Statthafte Verfahrensart
   2. Klage-/Beschwerdebefugnis: Betroffenheit
   3. Vereinbarkeit mit EU-Recht
      a. EU-rechtliche Kompetenzregelungen
      b. Grundfreiheiten
   4. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalem Recht
      a. Rechtsstaatsprinzip und Bestimmtheitsgebot, Art. 20 Abs. 3 GG
      b. Grundrechte
      c. Ausfuhrverbotsverordnung: Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage
         aa. Beschränkung der Ausfuhr in Staaten außerhalb der EU
         bb. Pflanzenschutzmittel
         cc. Abwehr erheblicher Gefahren
         dd. Erhebliche Gefahr/Erforderlichkeit
   5. Fazit
II. Vereinbarkeit mit Welthandelsrecht
   1. Rechtfertigung der Maßnahme nach Art. XX lit. b GATT
   2. Rechtfertigung der Maßnahme nach Art. XX lit. g GATT
   3. Keine willkürliche und ungerechtfertigte Diskriminierung oder verschleierte Handelsbeschränkung
   4. Fazit

E. Verbotstatbestand
I. Gesetzlicher Verbotstatbestand
II. Verbotstatbestand einer Verbotsverordnung

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