Verteilungswirkungen ehe- und familienbezogener Leistungen und Maßnahmen

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In dieser Kurzexpertise wurde anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels und Simulationen mit dem ZEW-Mikrosimulationsmodell der Einfluss zentraler familienpolitischer Leistungen auf die Verteilung der bedarfsgewichteten Einkommen untersucht. Die Analysen basieren auf den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), Welle 2013. Da die meisten Einkünfte im SOEP retrospektiv für das Vorjahr erhoben werden, beziehen sich die Auswertungen auf das Jahr 2012.

Die hier untersuchten familienpolitischen Leistungen und Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Verminderung von Einkommensungleichheit und Armutsrisiken. Zwar erfolgt ein Großteil der Umverteilung durch die Einkommensteuer generell, ein nicht geringer Teil ist aber auch speziell den hier betrachteten ehe- und familienbezogenen Steuer- und Transferleistungen zuzuschreiben. Ohne den Beitrag dieser Leistungen läge das Armutsrisiko bei 18,3 Prozent statt bei 15,2 Prozent; bei der Kinderarmut ergäbe sich sogar ein Wert von 33,8 Prozent (statt 18,3 Prozent).

Trotz der Umverteilung existieren deutliche Unterschiede in der materiellen Lebenssituation. So lag das bedarfsgewichtete verfügbare Einkommen in Haushalten von nicht erwerbstätigen Alleinerziehenden pro Kopf bei gerade einmal 45 Prozent des Einkommens von Paaren ohne Kinder. Auch das Armutsrisiko unterscheidet sich massiv zwischen den Haushaltstypen. Haushalte mit Kindern haben ein höheres Armutsrisiko. Dies gilt selbst dann, wenn man nur Paare oder nur Haushalte mit einem Erwachsenen miteinander vergleicht und wenn man die Zahl der erwerbstätigen Personen konstant hält. Allerdings ist nicht die gesamte Differenz in den Einkommen und Armutsrisiken dem Vorhandensein von Kindern zuzuschreiben: Die Haushaltstypen unterscheiden sich auch in anderen Merkmalen (z.B. Alter, Berufserfahrung, Bildungsabschluss, Migrationshintergrund), auf die hier nicht kontrolliert wurde.

Ein Blick auf die einzelnen Familienleistungen dokumentiert, dass sie Armut zwar reduzieren, insgesamt aber breit streuen. Es entfällt sogar ein leicht überproportionaler Anteil der Ausgaben bzw. Mindereinnahmen auf die oberen Einkommensbereiche. Während 13% der Ausgaben an die reichsten 10 Prozent der Haushalte gehen, erhalten die ärmsten 10 Prozent lediglich 7 Prozent der Ausgaben. Allerdings tragen die oberen Dezile über die Einkommensteuer auch überproportional zur Finanzierung des Staatshaushalts bei. Verantwortlich für die stärkere Förderung reicher Familien sind in erster Linie die steuerlichen Leistungen (Ehegattensplitting, Kinderfreibeträge), deren Wert mit dem zu versteuernden Einkommen wächst. Durch die Umgestaltung dieser Leistungen zugunsten einer stärkeren Hilfe für bedürftige Haushalte könnte die Familienpolitik also selbst bei konstanten Gesamtausgaben einen noch stärkeren Beitrag zur Armutsvermeidung leisten.

Die hier betrachteten ehe- und familienbezogenen Leistungen sind nicht neutral hinsichtlich der Arbeitsteilung im Haushalt. Paare mit nur einer erwerbstätigen Person werden stärker gefördert als Paare von Erwerbslosen oder Paaren, bei denen beide verdienen. Der Wert der Familienleistungen beträgt für Einverdienerpaare im Schnitt 100 Euro (Paare ohne Kinder) bzw. 608 Euro pro Monat (Paare mit Kindern). Arbeiten beide Partner, dann sinkt der durchschnittliche Betrag auf 70 bzw. 508 Euro. Verantwortlich hierfür sind der Transferentzug durch das höhere Einkommen und der Splittingvorteil, der umso größer ausfällt, je stärker sich die beiden Partner in ihren zu versteuernden Einkünften unterscheiden. Die Förderung der Einverdienerehe wird sogar noch unterzeichnet, da der implizite Vorteil aus der beitragsfreien Mitversicherung hier nicht berücksichtigt wird.

Kinder von Alleinerziehenden sind in einem hohen Maße von Armut bedroht. Die Abschaffung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende durch einen großzügigen Steuerabzugsbetrag wirkt kaum auf das Armutsrisiko, da nur die Alleinerziehenden von der Reform betroffen sind, die überhaupt zu versteuerndes Einkommen in nennenswerter Höhe erzielen. Unmittelbar wirksamer ist ein Kindergeldzuschlag für Alleinerziehende in Höhe von monatlich 100 Euro; dadurch könnte das hohe Armutsrisiko von fast 41Prozent bei den Kindern von Alleinerziehenden um 4 Prozentpunkte sinken. Eine familientypenübergreifende Verminderung des Armutsrisikos ausschließlich über monetäre Transfers ist allerdings nicht zu empfehlen - Leistungserhöhungen werden verglichen mit dem Zielerreichungsgrad schnell teuer, da sie breit streuen.

Diejenigen Leistungen, die nur Haushalten mit geringem Einkommen zugutekommen, reduzieren das Armutsrisiko am effizientesten, schwächen aber die Anreize zur Erwerbstätigkeit. Umgekehrt erreichen Leistungen zur Förderung der Erwerbstätigkeit nicht die am stärksten Bedürftigen. Dieser Zielkonflikt ist besonders mit Blick auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen relevant und macht deutlich, dass Maßnahmen zur Förderung der Erwerbsarbeitsquote von Frauen stets auch auf ihre Verteilungswirkungen zu prüfen sind, und umgekehrt Transfers, die sich an der Bedürftigkeit orientieren, auf ihre Anreizwirkungen für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen zu prüfen sind.

Grundsätzlich bleibt zu diskutieren, ob und in welchem Maße der Kampf gegen Armut und Ungleichheit mit familienpolitischen Leistungen zu gewinnen ist, da viele von ihnen weitere Zielsetzungen verfolgen. Neben der allgemeinen Steuer- und Sozialpolitik ist insbesondere die Förderung der Erwerbstätigkeit ein zentrales und aus fiskalischer Sicht besonders effizientes Mittel zur Reduzierung des Armutsrisikos. Die Familienpolitik spielt dabei aber über die Bereitstellung der erforderlichen Kinderbetreuungsangebote eine wichtige Rolle.
 

Produktdetails
Veröffentlichungsdatum
Juni 2016
Herausgegeben von
Heinrich-Böll-Stiftung
Seitenzahl
42
Sprache der Publikation
deutsch
Inhaltsverzeichnis
  • Zusammenfassung
  • Einleitung
  • Berechnungsgrundlagen
  • Beschreibung der Einkommensverteilung
  • Verteilungswirkungen familienpolitischer Leistungen
  • Ansatzpunkte für eine wirksamere Armutsvermeidung
  • Literatur
  • Anhang
  • Impressum
Dateien
161005_e-paper_stichnoth_familienkomissionv102.pdf
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