Menschenrechtsverbrechen in Syrien: Wie Gerechtigkeit möglich ist

Hintergrund

Die Menschenrechtsverbrechen in Syrien haben seit Beginn des Aufstands gegen das Assad Regime unvorstellbare Ausmaße angenommen. Erste Urteile zeigen jedoch, dass Menschenrechtsverbrechen nicht ohne Konsequenzen für die Täter bleiben müssen. 

Menschenrechtsverbrechen in Syrien

Die Menschenrechtsverbrechen in Syrien haben seit Beginn des Aufstands gegen das Assad Regime unvorstellbare Ausmaße angenommen. Systematische Folter bis hin zum Foltertod, das "Verschwindenlassen" von Kritiker/innen des Regimes, Massenhinrichtungen in Schnellverfahren, grausame Haftbedingungen und weitere unvorstellbare Gräueltaten trafen und treffen zehntausende Syrerinnen und Syrer. Dabei reicht als Verhaftungsgrund oft schon aus, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein - etwa als Sanitäter in einer ehemaligen Hochburg der Opposition.

Seit 2017 unterstützt die Heinrich Böll Stiftung das European Center for Constitutional und Human Rights (ECCHR) dabei, mit über 50 Überlebenden der Menschenrechtsverbrechen aus Syrien Beweise zu sammeln, "um der Gewalt in Syrien die Sprache des Rechts entgegen zu setzen". Der Internationale Haftbefehl durch die Bundesanwaltschaft in Deutschland gegen den Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes im Juni 2018 ist ein erster großer Erfolg für unsere Projektpartner und ein wichtiges Zeichen dafür, dass Menschenrechtsverbrechen nicht ohne Konsequenzen für die Täter bleiben.

Patrick Kroker vom ECCHR beschreibt die Hintergründe des Projekts.

Seit dem Frühjahr 2011 werden in Syrien die schwersten nur denkbaren Menschenrechtsverbrechen begangen – auch und insbesondere von der Regierung von Baschar al-Assad. Folter hat in Syrien eine grausame Tradition als Mittel zur Unterdrückung oppositioneller Bestrebung jedweder Art.

Mit dem Übergreifen des arabischen Frühlings auf das Land im März 2011 wurde die brutale staatliche Gewalt nochmal verstärkt und gezielt eingesetzt. Die Regierung ließ die – anfangs friedlichen –  Demonstrationen und alle sonstigen Aktivitäten der als „Opposition“ wahrgenommenen Zivilgesellschaft konsequent unterdrücken: Die Armee schoss nicht nur auf Teilnehmer/innen von Demonstrationen, sondern verschleppte massenhaft Demonstrant/innen sowie deren echte wie vermeintlichen Sympathisant/innen ebenso wie Politiker/innen und Menschenrechtsverteidiger/innen in geheime Folterkeller der Geheimdienste.

Folter und Mord in den Gefängnissen Assads

Der Geheimdienstapparat bildet das Rückgrat des Machtapparats der Regierung Assad. Viele, darunter auch Kinder, sterben dort einen grausamen Tod oder sind – für die Angehörigen fast schlimmer – seitdem verschollen. Die Menschen, die lebend den Foltergefängnissen entkamen, berichten von Zuständen, wie man sie sich fast nicht vorstellen kann – oder will. Die meisten Zellen liegen unter der Erde und sind so überfüllt, dass die Gefangenen dort nur stehen können.

Es gibt kein Licht, kaum Essen, keine Möglichkeiten auch nur der geringsten Hygiene, täglich werden Gefangene in als „Verhöre“ bezeichnete Foltersitzungen abgeführt, werden mit Stromkabeln geschlagen, tagelang an ihren hinterm Rücken verbundenen Handgelenken an die Decke gehängt, werden mit Flaschen, Rohren oder anderen harten Gegenständen in Körperöffnungen penetriert, mit Elektroschocks malträtiert, Frauen wie Männer und teilweise auch Kinder werden sexuell missbraucht. Danach werden den Gefangengen gefälschte Geständnisse oder sogar weiße Blätter zur Bestätigung mit ihrem Fingerabdruck vorgelegt und sie werden mit ihren offenen Wunden in ihre Zellen zurück geworfen.

"Caesar" zeigt die Schrecken des Bürgerkriegs und der Regierung Assads

Viele Menschen sterben an den direkten Folgen der Folter, ihren unbehandelten Wunden oder den katastrophalen hygienischen Umständen und den grassierenden Krankheiten. Täglich werden die Toten in Räume mit regelrechten Leichenbergen gelegt. Teilweise werden die Leichen von den Geheimdiensten registriert, ihnen wird die Häftlingsnummer auf die Stirn geklebt (eine Aufgabe die meist anderen Gefangenen übernehmen müssen) und abfotografiert.

Ein Mitarbeiter der Militärpolizei, der jahrelang diese Bilder machen musste und sich dann mit 27.000 von Fotos absetzte, nennt sich „Caesar“. Die nach ihm benannten Caesar-Fotos geben einen Einblick in einen Ausschnitt des Schreckens der syrischen Bürgerkriegs und der Politik der Regierung Assad.

Sprache der Gewalt vs. Sprache des Rechts

Das ECCHR setzt dieser Sprache der Gewalt, die Sprache des Rechts entegegen. Dafür setzen wir uns seit mehr als zehn Jahren ein, egal ob die Verbrechen in Kolumbien, im Jemen, auf den Philippinen oder in geheimen Foltergefängnissen der USA begangen werden. Daran arbeiten wir auch mit inzwischen über 50 Überlebenden der Menschenrechtsverbrechen in Syrien, mit Aktivist/innen aus der syrischen Zivilgesellschaft und der Heinrich Böll-Stiftung.

So sind inzwischen viele Überlebende zu Zeug/innen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geworden. Sie sind Ankläger/innen in eigener Sache und aktive Akteur/innen. Sie wollen nicht nur ihre Peiniger sondern vor allem diejenigen, die den Folterern die Befehle erteilen und die zu Assads engstem Führungskreis gehören, vor Gericht sehen.

Russland und China schützen Assad

Darauf haben sie ein Recht, denn Straftaten wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, Kriegsverbrechen sollen niemals ungesühnt bleiben dürfen. Das ist Konsens der internationalen Staatengemeinschaft seit dem Grauen, mit dem Nazi-Deutschland die Welt überzog.

Dafür wurde vor 20 Jahren der Internationale Strafgerichtshof geschaffen, der im Falle Syriens zur Untätigkeit verdammt ist, weil Russland und zum Teil auch China sich im UN-Sicherheitsrat schützend vor Assad stellen und ein Tätigwerden des „Weltstrafgerichts“ verhindern. 

Weltrechtsprinzip ermöglicht Ermittlungen in Syrien

Es gibt aber eine weitere Möglichkeit, diese Verbrechen zu ahnden, die wir uns beim ECCHR in diesen wie zahlreichen anderen Fällen zu Nutze machen: Das Weltrechtsprinzip erlaubt es jedem Staat der Welt, Ermittlungen anzustellen, wenn Völkerrechtsverbrechen weder in einem Staat mit originärer Zuständigkeit noch auf internationaler Ebene verfolgt werden können. In Deutschland begann die dafür zuständige Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bereits 2011, Beweise zu sammeln und sich ein Bild von der Lage in Syrien zu machen.

Gemeinsam mit mehr als sieben Folterüberlebenden und den renommierten syrischen Menschenrechtsanwälten Anwar Albuni und Mazen Derwish sowie der von ihnen geleiteten Organisationen reichten wir im März 2017 erstmals Strafanzeige in Deutschland ein und forderten die Bundesanwaltschaft, nicht mehr nur Beweise zu sichern sondern gezielt gegen hochrangige Tatverdächtigen innerhalb des syrischen Geheimdienstapparats zu ermitteln.

Die Strafanzeige stellten wir gemeinsam mit den Anzeigenerstatter/innen in der Böll-Stiftung in Berlin vor. Die Resonanz war überwältigend, uns erreichen Nachrichten und Anfragen nicht nur aus der syrischen Zivilgesellschaft in Europa, selbst aus Syrien kontaktierten uns Menschen, die den mutigen Schritt der Überlebenden begrüßten. Denn es gibt auch in Syrien eine große Anzahl, wenn nicht sogar eine Mehrzahl an Menschen, die ein Ende des brutalen Regierungsstils und der dafür Verantwortlichen wünscht.

Der Einsatz von ECCHR zeigt Erfolge

Auch die Reaktion der Strafverfolgungsbehörden war positiv: Innerhalb weniger Wochen wurden eine Reihe in der Strafanzeige genannte Personen als Zeug/innen im Ermittlungsverfahren gehört. Mitte des Jahres 2017 schloss sich auch die Gruppe um den desertierten „Caesar“ der Anzeige an und überreichte ergänzendes Beweismaterial.

Wir vom ECCHR, inzwischen verstärkt durch unsere renommierten syrischen Partner-Anwält/innen Joumana Seif und Ibrahim Alkasem legten nach: Im Herbst 2017 stellten wir weitere Strafanzeigen gegen den Luftwaffengeheimdienst, den der berüchtigte enge Vertraute Assads namens Jamil Hassan leitet und gegen die Verantwortlichen des berüchtigten Militärgefängnisses Saydnaya. Anfang 2018 weiteten wir unsere Arbeit auf Österreich auf, wo inzwischen die Staatsanwaltschaft Wien die Ermittlungen aufgenommen hat.

Haftbefehl gegen die Straflosigkeit in Syrien

Im Juni diesen Jahres kam dann das von allen Beteiligten erhoffte Signal: Die Bundesanwaltschaft in Deutschland erließ einen Haftbefehl gegen den Chef des Luftwaffengeheimdienst Hassan und setzte, wenn auch zunächst nur ein erstes, so doch ein historisches Zeichen gegen die Straflosigkeit in Syrien.

Hassan mag sich momentan sicher fühlen, aber er wird ab nun mit internationalem Haftbefehl gesucht und könnte, falls er Syrien verlässt, nach Deutschland ausgeliefert werden. Im Herbst dieses Jahres setzte auch die französische Justiz nach und erließ wegen des „Verschwindens“ und der Tötung zweier syrisch-französischer Staatsangehöriger drei Haftbefehle gegen hochrangige Angehörige der syrischen Geheimdienste, darunter Hassan

Mit Assad kann es keinen dauerhaften Frieden geben

Das alles sind nur erste Schritte eines möglicherweise jahrzehntelangen Kampfes um die Aufarbeitung eines der grausamsten Verbrechen unserer Zeit. Dennoch konnten wir mit unserer Allianz von Überlebenden, Aktivist/innen aus der syrischen Zivilgesellschaft und mit Unterstützung der Heinrich Böll-Stiftung ein Zeichen setzen: Die Überlebenden und die Familien der Getöteten und „Verschwundenen“ werden keine Ruhe geben, bis die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Für die Betroffenen steht fest: mit den Personen, die diese Verbrechen angeordnet, gebilligt oder verübt haben – darunter Assad und sein gesamter Führungszirkel – kann kein dauerhafter Frieden in Syrien gemacht werden. Außer Zweifel steht für alle, dass die Menschen, die in den Foltergefängnissen sitzen oder ums Leben kamen nicht vergessen werden - niemals.