Urteil gegen Vojislav Šešelj - Eine Niederlage für das Völkerrecht

Der Nachfolgemechanismus für internationale Strafgerichtshöfe (MICT), der die Fälle des Haager Tribunals übernommen hat, hat sein erstes Urteil gegen Vojislas Šešelj gefällt. Die Fortsetzung einer Farce.

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Straßenposter mit Vojislav Seselj, der wegen Kriegsverbrechen in Ex-Jugoslawien angeklagt wurde. "Prozessbeginn am 7. November. Stopp der Haager Tyrannei."

Vojislav Šešelj wurde für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Punkten 1, 10 und 11 der Anklage bzw. für die Verfolgung, Deportation und zwangsweise Umsiedlung von Personen verurteilt, wodurch das Urteil der ersten Instanz aufgehoben wurde, das Šešelj in allen Punkten der Anklage freigesprochen hatte. Dieser Schandfleck, mit dem der erstinstanzliche Freispruchs Šešeljs - sicherlich eins der skandalösesten Beschlüsse des UN-Tribunals überhaupt - die Arbeit des Haager Tribunals belegt hatte, ist zwar durch diesen Gerichtsbeschluss abgemildert, aber keineswegs getilgt worden.

Auch wenn Vojislav Šešelj historisch gesehen in Erinnerung bleiben wird als Einer, der von einem internationalen Gerichtshof für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden ist, bleibt die Tatsache, dass er aus dem Gerichtshof, der ihn mit einigen der schwersten Verbrechen, die das Völkerrecht überhaupt kennt, belastet hatte, eine Farce gemacht hat, worüber seinerzeit der Hauptankläger des Haager Tribunals Serge Brammertz sagte:

„Das ist kein Beispiel dafür, wie Völkerrecht funktionieren sollte.”

Unzählige Verfahrensunterbrechungen

Die Verhandlung gegen Šešelj begann am 27. November 2006, ist aber nach der Einführungsrede der Anklage unterbrochen worden, da Šešelj nach Ernennung eines Pflichtverteidigers in den Hungerstreik getreten war, hatte er doch von Beginn an darauf bestanden, sich selbst zu vertreten bzw. zu verteidigen. Šešelj hat von Anfang an das  Haager Tribunal abgelehnt und das Verfahren unzählige Male hinausgezögert: im Laufe des Verfahrens ist er dreimal für Behinderung des Gerichts verurteilt worden, da er Namen von geschützten Zeugen preisgegeben hatte. Es gab unzählige Verfahrensunterbrechungen aufgrund seines angeblich schlechten Gesundheitszustands, dann wurden Verteidiger  und Rechtsvertreter ausgewechselt (einige haben ihn auf Verleumdung verklagt), er verlangte, dass alle Unterlagen ins Serbische zu übersetzen bzw. in die kyrillische Schrift zu transliterieren seien, es wurde ein regelrechter Krieg mit dem Protokollführer des Gerichts zu unzähligen Fragen geführt, abermals wurden Freilassungsanträge gestellt und es gab eine neue Rekordzahl von Befangenheitsanträgen gegen Richter: die Disqualifizierung des Richters Wolfgang Schomburg begründete er damit, dass die „Deutschen die Serben schon seit Jahrhunderten hassen und morden”, die Richterin Florence Mumba aus Sambia war seines Erachtens ungeeignet, da sie „glühende Katholikin ” sei, aus dem gleichen Grund lehnte er auch den Richter Carmel Agius ab, den er als „Malteser Richterin” bezeichnete (offensichtlich hatte er nicht bemerkt, dass es sich um einen Mann handelte), er forderte auch die Absetzung der Richter Orie und Höpfel, ebenso wie der Richter O-Gon Kwon und Kevin Parker sowie Carla del Pontes, dazu kamen Dutzende von Ermittlern, Anklägern aber auch der Leiter seiner Hafteinheit…

Mehrfache Änderung der Anklageschrift

Und all das mit Unterstützung des Franzosen Antonetti, einen der kontroversesten Richter des Haager Tribunals, der nicht nur einer ganzen Reihe von Šešeljs Anträgen entgegen kam, sondern auch selbst zur Verzögerung des Verfahrens durch Anträge auf Kürzung der Anklageschrift beitrug, wodurch fast zwei Jahre verloren gingen. Nachdem nämlich Šešelj sich 2003 gestellt hatte, hat die Anklage 2004 die Anklageschrift aufgrund von neuen Beweismitteln für Verbrechen der sogen. „Šešelj Anhänger“ im Großraum Sarajewo erweitert, dazu kamen Bijeljina, Mostar i Nevesinje. Die Anklageschrift wurde bestätigt, woraufhin sich die Richterkammer unter dem Vorsitz von Antonetti am 31. August 2006 an die Staatsanwaltschaft gewandt und (aufgrund der Bestimmung 73bis (D) der Geschäftsordnung) suggeriert hat, wie sie den Umfang der modifizierten Anklageschrift zu kürzen hätte – um mindestens ein Drittel.

Die Staatsanwaltschaft des ICTY hat den Aufruf der Richter zunächst abgelehnt, um dann am 21. September 2006 unter Druck einen Vorschlag einzubringen, worin sie auf einige Punkte der Anklage verzichtet hatte (es waren mehrere Orte angeführt, in denen die Verbrechen in Kroatien und Bosnien-Herzegowina verübt worden waren). Die Richterkammer war aber unzufrieden mit dem Vorschlag (geringfügige Kürzung der Anklageschrift) und hat am 8. November 2006 die Staatsanwaltschaft dazu beauftragt, die Punkte 2, 3, 5, 6 und 7 aus der Anklageschrift zu streichen. Die dritte geänderte (gekürzte) Fassung der Anklageschrift wurde dann am 7. Dezember 2007 vorgelegt.

Urteile des UN-Kriegsverbrechertribunals -  Schlag ins Gesicht des Völkerrechts

Als sich Šešelj im März 2012, in seinem Abschlussstatement mit folgenden Worten an die Richter wandte: „Dieses Gericht hat sich kompromittiert, es ist am Ende, nur dass Sie davon nicht in Kenntnis gesetzt worden sind”, konnte keiner auch nur ahnen, dass Šešelj zum Teil Recht hatte, da daraufhin die Freisprüche von Ante Gotovina, Momčilo Perišić, Ramush Haradinaj und Jovica Stanišić folgten. Es folgte das Urteil gegen Charles Taylor vor dem Gericht zu Sierra Leone, in dem fünf Richter der Revisionskammer dezidiert darauf hinwiesen, dass die Urteile des ICTY, insbesondere der Freispruch Perišićs, ein Schlag ins Gesicht des Völkerrechts gewesen seien, und dass die Richter des ICTY ihre Position missbraucht und ihre Pflicht versäumt hätten, Recht zu sprechen in Übereinstimmung mit Gesetz und internationalen Rechtsgepflogenheiten.

Es folgten: eine schändliche UN-Konferenz, die Vuk Jeremić aus Serbien organisiert hatte, die VN dabei für seine Zwecke missbrauchend, ein Brief Intellektueller aus der Region an die VN und Opferklagen. Daraufhin folgten rechtliche und private Streitigkeiten unter den Richtern sowie ein Brief des dänischen Richters Frederik Harhoff, in dem er seine Skepsis zum Ausdruck brachte, dass die Urteile unter politischem Einfluss gefällt würden und Theodor Meron, dem vorsitzenden Richter politische Einflussnahme auf das Gericht vorwarf. Eine Vielzahl internationaler Fachleute haben in dieser Zeit diesen Skandal kommentiert, der das Haager Tribunal erschütterte und maßgeblichen Einfluss auf das erstinstanzliche Urteil gegen Vojislav Šešelj hatte.

Zu Beginn des Verfahrens gegen Vojislav Šešelj hat die Staatsanwaltschaft des ICTY nämlich die Absetzung des Richters Harhoff gefordert mit der Begründung, dass dieser sich 1993 als Aktivist des dänischen Helsinki Komitees an der Aufnahme der Zeugenaussage von Isak Gaši in Brčko beteiligt hätte. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass hier das Prinzip der Unabhängigkeit und Objektivität verletzt worden sei, wobei Šešelj sich diesem Antrag widersetzt und der Staatsanwaltschaft vorgeworfen hat, sie versuche Zeit zu gewinnen, da sie die Verhandlung ungenügend vorbereitet hätte, mit der Begründung (die die Richterkammer akzeptiert hat), dass das Helsinki-Komitee kein Gerichtsorgan, sondern eine Nichtregierungsorganisation sei.

Auf Beschluss Antonettis durfte Harhoff bleiben, aber nach dessen Brief, in dem er es gewagt hatte, auf die politische Einflussnahme am Gericht hinzuweisen, hat Šešelj sofort seine Absetzung verlangt und ihn dabei der Befangenheit bezichtigt, die er angeblich in seinem Brief gezeigt hätte, indem er auf die Praxis des ICTY hingewiesen hatte, dass die Urteile auf Kommando von oben gefällt würden. Diesen Antrag richtete Šešelj an den Vorsitzenden Meron, der ihn zu einer Abrechnung mit dem Richter genutzt hat, der wiederum seine Arbeit kritisiert hatte. Der Richter Harhoff wurde trotz zahlreicher Einsprüche und sogar trotz eines Unterstützungsschreibens zweier Richterkollegen aus der Richterkammer entlassen, seine Karriere am ICTY war damit beendet. Durch die Ernennung eines neuen Richters im Anschluss an dieses Verfahren ging noch mehr Zeit verloren. Šešelj wurde in die Freiheit entlassen und hat seine heftigen Angriffe auf den ICTY aus Belgrad weiter fortgesetzt.

Sinn des Verfahrens verloren

In dieser ganzen Farce, die die Verhandlung gegen Šešelj begleitet hat, ging der ganze Sinn des Verfahrens verloren, das Völkerrecht wurde zurückgedrängt. Die eigentlichen Verbrechen, für die Šešelj verantwortlich war, die Verbrechen, die seine Anhänger mit Unterstützung ihres ersten Führers Vojislav Šešelj in Kroatien, Bosnien-Herzegowina und der Vojvodina begangen hatten, traten völlig in den Hintergrund. Das erstinstanzliche Urteil bzw. die Urteilsbegründung Antonettis – durch die, wie einige Insider ironisch anmerkten, selbst Hitler aus der Verantwortung entlassen worden wäre – war das skandalträchtigste Urteil des ICTY, denn diesem Urteil zufolge hieße es nicht nur, dass die Verbrechen nicht begangen worden seien, sondern dass es gar keinen Angriff gegeben hätte, lediglich bewaffnete Konflikte verschiedener Parteien, in Folge derer die Zivilbevölkerung flüchtete, wobei die serbischen Kräfte ihnen hierfür humanitär Transportmöglichkeiten u. ä. zur Verfügung gestellt hätten.

Angesichts all dieser Umstände, die das Verfahren gegen Vojislav Šešelj von Anfang an begleitet haben, fällt es schwer, sich dem Eindruck zu entziehen, dass der Beschluss der zweiten Instanz (der ironischerweise Meron vorsaß) ein Kompromiss gewesen sei, den das Gericht gesucht hat, um sich selbst zu rechtfertigen, da Šešelj 13 Jahre in Untersuchungshaft zugebracht hat (wofür er sogar eine Klage auf Schadensersatz angekündigt hatte), und ohne dessen Verantwortung zu bestätigen den einfachsten Weg gefunden hat (ohne die Bedeutung dessen, wofür er verurteilt worden ist zu schmälern), ihn für schuldig zu erklären und ihn zu so vielen Jahren Haft zu verurteilen, wie er ohnehin schon in Untersuchungshaft abgesessen hatte.

Es ist bedrückend, dass nach allem, was das Haager Tribunal geleistet hat, solche Urteile letztendlich einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen, wenn es um Fragen von Recht und Gerechtigkeit geht.