Glyphosat Zulassung: Copy & Paste der Behörden

Atlas

Bayer und andere Unternehmen kämpfen für die Wiederzulassung von Glyphosat in der EU. Dazu müssen sie beweisen, dass sein Wirkstoff nicht krebserregend ist. Doch die vorgelegten Studien sind alt – und deuten auf das Gegenteil hin.
 

Pestizidatlas Infografik: Durch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Studiendarstellungsteil seines Glyphosat-Berichts von 2015 aus Industriestudien übernommene Textstellen und die Bewertung von Glyphosat in Studien
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Strg+C: Ganze Absätze und Lauftextseiten hat das BfR von der Industrie kopiert. Ein Plagiatsgutachten kommt zum Ergebnis, dass durch das Institut sogar die Bewertungen unabhängiger Studien von Monsanto übernommen wurden

Ende 2022 läuft die Glyphosat-Zulassung in der EU aus

Im Dezember 2019 stellte der deutsche Chemie- und Pharmakonzern Bayer gemeinsam mit anderen Unternehmen unter dem Namen „Glyphosate Renewal Group“ einen Antrag auf Wiedergenehmigung des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat in der Europäischen Union (EU). Über dem Zulassungsverfahren schwebt eine noch immer ungelöste Kontroverse zwischen EU-Behörden und der WHO-Krebsforschungsagentur (IARC), in deren Mittelpunkt die Frage steht, wie gefährlich Glyphosat tatsächlich ist. 2015 hatte die IARC den Wirkstoff als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ eingestuft. Die damals mit dem EU-Zulassungsverfahren befassten europäischen Behörden – das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) – kamen zu einem gegenteiligen Schluss. Als Ergebnis dieser ungelösten Kontroverse wurde die Zulassung von Glyphosat im Dezember 2017 nicht wie ursprünglich geplant um fünfzehn Jahre, sondern bloß um fünf Jahre verlängert. Ende 2022 läuft sie aus.

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Übersehen, Ignorieren, Interpretieren

Der dadurch notwendig gewordene erneute Antrag auf Wiederzulassung wurde von Bayer & Co mit hunderten Hersteller-Studien sowie Studien aus der wissenschaftlichen Literatur unterfüttert. Nicht enthalten in diesem Antrag sind neue Studien, die die IARC-Einstufung des Wirkstoffs als „wahrscheinlich krebserregend“ widerlegen könnten. Stattdessen setzen die Antragssteller auf dieselben alten zwölf Hersteller-Krebsstudien mit Mäusen und Ratten, die der inzwischen durch Bayer aufgekaufte Agrarchemiekonzern Monsanto im vorherigen Zulassungsverfahren vorgelegt hatte und die unter anderem ausschlaggebend für die Kontroverse mit der IARC waren. Vier dieser zwölf Krebsstudien, die damals von den Behörden als Belege für die Unbedenklichkeit von Glyphosat herangezogen worden waren, wurden auch durch die IARC geprüft. Die Krebsforscher der WHO erkannten darin das genaue Gegenteil, nämlich „hinreichende Beweise für die Karzinogenität in Tierstudien“. Wie sich später herausstellte, hatte das BfR in allen Hersteller-Krebsstudien statistisch signifikante Tumorbefunde übersehen oder ignoriert – laut den geltenden Regeln genügen zwei voneinander unabhängige Studien mit positiven Krebsbefunden, um eine Substanz als krebserregend einzustufen. Diese Fehlleistung erklärte das BfR in einem Addendum zu seinem Bewertungsbericht damit, dass es auf die statistischen Auswertungen in den Studienberichten der Hersteller vertraut hätte. Mit anderen Worten: Die deutsche Behörde, deren gesetzlicher Auftrag eine unabhängige Bewertung des Wirkstoffs war, hat die Ergebnisse der Studien gar nicht selbst ausgewertet.

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Umstrittene Krebs-Studien

Trotz Bekanntwerden dieses Sachverhalts hielten die Behörden an ihrer ursprünglichen Schlussfolgerung fest. Geändert haben sie nur die Begründung: Für die zahlreichen signifikanten Tumorbefunde sei nicht der Pestizidwirkstoff verantwortlich, sondern Mängel bei der Durchführung der Studien: Hohe Dosierungen, kranke Versuchstiere oder bloßer Zufall. Unbeantwortet bleibt erstens, wie Behörden auf Basis von mangelhaften Studien eine objektive Bewertung des Krebsrisikos vornehmen konnten. Und zweitens, weshalb für das nun laufende Zulassungsverfahren keine neuen und fehlerfreien Krebsstudien vorgelegt wurden.

Aber nicht nur die Krebsstudien der Hersteller stehen in der Kritik. Zu gegenläufigen Ergebnissen kamen die Behörden und IARC auch in der Frage der Gentoxizität, also der Schädigung von DNA als ein krebserregender Mechanismus. Auf Basis von 53 Herstellerstudien stuften im Jahr 2015 die EU-Behörden Glyphosat als nicht gentoxisch ein. Vergleichbare unabhängige Studien aus der wissenschaftlichen Literatur, die überwiegend das Gegenteil feststellten und der IARC „starke Beweise für Gentoxizität“ lieferten, hatten die EU-Behörden hingegen als „nicht zuverlässig“ klassifiziert – und aus der Bewertung ausgeschlossen.

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Substanzielle Abweichungen von geltenden Testrichtlinien

Entsprechend groß war daher die öffentliche Entrüstung, als ein Plagiatsgutachten im September 2017 feststellte, dass jenes Kapitel des Behörden-Berichts, in dem das BfR den Ausschluss dieser Studien rechtfertigte, eine Kopie des Zulassungsantrags von Monsanto war.

Im März 2019 wiederum zwang ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs die EU-Behörden, alle bis dato vertraulichen Hersteller-Studien auf Anfrage offenzulegen. Das ermöglichte es zwei renommierten Wiener Krebsforschern, jene 53 Hersteller-Studien zur Gentoxizität systematisch hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualität zu prüfen. In 34 Studien stellten die Wissenschaftler substantielle Abweichungen von den geltenden Testrichtlinien fest und stuften diese als „nicht zuverlässig“ ein. 17 weitere wurden als „teilweise zuverlässig“ und nur zwei der 53 Hersteller-Studien als „zuverlässig“ eingestuft. Auch die Methodenauswahl wurde kritisiert. Testsysteme, deren Tendenz zu falsch-negativen Ergebnissen bekannt sei, wären von den Herstellern bevorzugt worden, während andere, zuverlässigere Testsysteme nicht zur Anwendung kamen. Die Antragssteller hat das jedoch nicht daran gehindert, diese Studien erneut im laufenden Zulassungsverfahren als Belege für fehlende Gentoxizität von Glyphosat einzureichen.

Ungeachtet all dessen schlägt die nun eingesetzte „Assessment Group on Glyphosate“ in ihrem ersten Berichtsentwurf vom Juni 2021 vor, Glyphosat in der EU erneut als nicht krebserregend und nicht toxisch einzustufen. Die Gruppe ist von der EU-Kommission eingesetzt und besteht aus französischen, ungarischen, niederländischen und schwedischen Behörden. Die finale Entscheidung über eine Wiederzulassung müssen bis Ende 2022 letztlich die Regierungen der EU-Staaten treffen.