Klimaneutral Heizen: Was das Heizungsgesetz bedeutet und wie Hausbesitzende es anpacken

Einleitung

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, auch Heizungsgesetz genannt, war lange umkämpft, doch jetzt ist es da – seit dem 1. Januar 2024 ist es offiziell in Kraft. Was steht drin und wie kann es umgesetzt werden? In unserem Dossier "Praxisberichte: Wie Eigentümer erfolgreich auf klimaneutrales Heizen umsteigen" stellen wir drei Familien und eine Hausgemeinschaft vor, die das klimaneutrale Heizen schon vorher angepackt haben – und sich jederzeit wieder für eine Wärmepumpe entscheiden würden. Außerdem gibt es Informationen über Förderprogramme, Voraussetzungen für Wärmepumpen im Altbau und sinnvolle Energieberatung.

Schaut man in die Gesichter der Hausbesitzer/innen, kann man die Aufregung um das Heizungsgesetz nicht recht nachvollziehen. Denn wer die Entscheidung für die Wärmepumpe einmal getroffen und umgesetzt hat, ist die Heizungssorgen los und kann sich über gesteigerten Wohnkomfort und Energiekostenersparnis freuen.

Klar, die neue Heizung bedeutet erst einmal eine hohe Investition. Es gibt aber je nach Technik und Eigentümerinnen und Eigentümer-Konstellation durchaus Möglichkeiten, die Kosten abzufedern. Das Beispiel der Erdwärme im Mehrfamilien-Altbau zeigt: Pragmatische Lösungen, wie zunächst nur teilweise auf erneuerbares Heizen umzusteigen, sind möglich und lohnen sich besonders in Mehrfamilienhäusern, wenn noch funktionsfähige Erdgaskessel zum Kombinieren vorhanden sind. Die Kosten sind eher gering da sie in Wohnungseigentümer/innen-Gemeinschaften geteilt werden können.

Wärmepumpen funktionieren auch in Altbauten

Alle vier Praxisbeispiele zeigen, dass die Wärmepumpe auch im Altbau effektiv funktioniert, selbst mit nur moderaten energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Die Eigentümer/innen haben jeweils beim Einzug oder wenn die Heizung kaputt gegangen ist modernisiert. In diesem Moment haben sie entschieden, ihre Ersparnisse nicht in Möbel, Bäder oder Fußböden zu investieren, sondern in die Verbesserung der Gebäudehülle. Keine/r von ihnen hat es bereut – denn anschließend konnten sie nicht nur ihre warme Wohnung genießen, sondern sich auch über die Heizkostenersparnis freuen, die 1.000 Euro pro Jahr betragen kann.

Der Berliner Peter Hoffmann hat ausgerechnet, dass die Erdwärmepumpe innerhalb von 10 Jahren ihre Anschaffungskosten wieder einspart. Und eine Pionierin ist in ihre Heimat Uckermark zurückgekehrt und hat mit viel finanziellem Aufwand und Eigenarbeit nicht nur Energie-Autarkie, sondern auch ökologisches Bauen realisiert hat.

Heizungsgesetz: Auch andere Optionen als Wärmepumpen erlaubt

Durch die Berichterstattung ist teilweise der Eindruck entstanden, dass zukünftig nur noch der Einbau von Wärmepumpen erlaubt sein wird. Ab 2026 bzw. 2028, wenn die Umrüstpflichten für Heizungen nach dem GEG voll gelten (s.u.) sind jedoch weiterhin auch eine Reihe anderer Heizungen möglich wie etwa Pelletheizungen, Stromdirektheizungen, Heizungen mit Biomethan oder auch Wärmepumpen-Hybridheizungen (vollständiger Überblick in diesem Artikel vom Ökozentrum NRW), sofern die Wärme zu 65 % erneuerbar ist. Gefördert werden zurzeit aber nur solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen (nur in bestimmten Fällen), innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien.

Die Wärmepumpe ist (außer dem Wärmenetzanschluss, mit dem wir uns im Dossier Kommunale Lösungen für die Wärmewende beschäftigt haben) allerdings die gängigste und sinnvollste sogenannte „Erfüllungsoption“ und wird unter bestimmten Bedingungen noch mit 5 % zusätzlich gefördert (bei Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder bei Verwendung eines natürlichen Kältemittels). Deswegen sind wir in unserer Recherche für das Dossier klimaneutral Heizen ausschließlich auf Wärmepumpennutzer/innen gestoßen.

Parallel zum GEG wurde auch die Heizungsförderung angepasst. Diese belohnt die Schnellentschlossenen beim Kauf einer Wärmepumpe:

  • Jede/r bekommt 30 % Grundförderung,
  • aber nur diejenigen, die eine Wärmepumpe kaufen bevor das GEG für sie gilt, bekommen noch 20 % oben drauf (Geschwindigkeitsbonus).
  • Außerdem gibt es noch 30 % für Geringverdienende und
  • 5 % für die Nutzung von Geothermie bzw. Abwärme oder natürliche Kältemittel.

Maximal gibt es 70 %, wobei die Förderung auf 30.000 € gedeckelt ist.

Wärmepumpe und Speicher im Hausübergaberaum

Wärmepumpen-Überblick

Es gibt verschiedene Wärmepumpenarten, die unterschiedliche Wärmequellen nutzen sei es die Umgebungsluft, das Erdreich oder das Grundwasser. Ihre Bezeichnung besteht aus zwei Teilen, wie beispielsweise Luft-Wasser-Wärmepumpe. Der erste Teil bezieht sich auf die Wärmequelle, während der zweite das wärmetransportierende Mittel angibt, meist Heizwasser.

  • Luft-Wärmepumpen verwenden die Außenluft als Quelle für Wärme und bieten flexible Installationsmöglichkeiten sie können im Innenbereich, Außenbereich oder als Split-Systeme aufgestellt werden. Es gibt Luft-Wasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen. Letztere sind speziell geeignet für Passivhäuser oder Gebäude mit niedrigem Energiebedarf. Die Installation einer Luft-Wärmepumpe ist unkompliziert und vergleichsweise kostengünstig. Luft-Wärmepumpen haben derzeit einen Preisrahmen von 12.000 bis 14.000 Euro, wobei die hier genannten Preise aufgrund der Marktdynamik als Richtwerte zu verstehen sind. Zukünftig sind signifikante Preissenkungen zu erwarten.

  • Wasser-Wärmepumpen nutzen das Grundwasser als Energiequelle. Sie erfordern zwei Brunnen: einen Förderbrunnen zur Wasserentnahme und einen Schluckbrunnen zur Rückführung ins Erdreich. Die Eignung einer Wasser-Wärmepumpe ist standortabhängig, weil sie ausreichende Grundwassermengen und -qualität erfordert. Des Weiterem bedarf die Nutzung einer behördlichen Genehmigung. Genehmigungen sind in Wasserschutzgebieten nicht möglich. Wasser-Wärmepumpen liegen preislich zwischen 9.000 und 12.000 Euro. Zusätzlich fallen Kosten für die Brunnenbohrung an, die sich zwischen 4.000 und 7.000 Euro belaufen.

  • Erd-Wärmepumpen, auch bekannt als Sole-Wasser-Wärmepumpen, nutzen die natürliche Erdwärme durch Kollektoren oder Sonden. Die Erschließung der Erdwärme ist aufwendiger und mit höheren Anschaffungskosten verbunden. Jedoch sind sie kosteneffizient im Betrieb, bieten einen hohen Wirkungsgrad und gelten als besonders umweltfreundlich, weil sie weniger Strom als beispielsweise Luft-Wärmepumpen verbrauchen. Für die Erdwärmesonden müssen Bohrungen durchgeführt werden, die ab 100 Bohrmetern nach Bergbaurecht genehmigt werden müssen. Erd-Wärmepumpen liegen preislich zwischen 9.000 bis 11.000 Euro. Zusätzlich zu diesen Kosten kommen die Ausgaben für Kollektoren oder Sonden hinzu, die zwischen 5.000 und 6.000 Euro liegen. Die Bohrung selbst verursacht durchschnittliche Kosten von 60 Euro pro Meter.

Welche Wärmepumpe für Ihr Haus geeignet ist, erfragen Sie am besten bei einem/r Energieberater/in. Zugelassene Energieberater/innen finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena unter der Rubrik Wohngebäude.


Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Wärmeplanungsgesetz (WPG): Wie gehören die beiden zusammen und was sind die wichtigen Termine?

Das Heizungsgesetz ist zwar zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten; der Stichtag, zu dem nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu 65 % erneuerbare Wärme bereitstellen, ist aber der 1. Juli 2028. Bis dahin müssen alle Kommunen nach dem Wärmeplanungsgesetz eine Wärmeplanung vorgelegt haben. Für Großstädte über 100.000 Einwohner/innen gilt als Stichtag der 1. Juli 2026. Die Umrüstpflichten gelten dann, auch wenn die kommunale Wärmeplanung nicht abgeschlossen ist. Umgekehrt gelten sie aber nicht früher, wenn die Kommune den Wärmeplan vorzeitig vorlegt.

Ausnahmen gibt es nur in Neu- oder Ausbaugebieten von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzen. In diesen Gebieten legt die Kommune per Beschluss fest, dass dort verbindlich ein Wärme- oder Wasserstoffnetz kommen wird. Eigentümer/innen in diesen Gebieten haben eine 10jährige Übergangszeit, wenn sie einen Anschlussvertrag an das Wärmenetz abschließen. In der Realität wird das selten vorkommen, da diese Beschlüsse die Betreiber der Wärmenetze zum Schadensersatz verpflichten, wenn das Netz nicht realisiert werden kann. Darüber hinaus ist die Wärmeplanung eine rechtlich unverbindliche, strategische Planung, die nur die Wahrscheinlichkeit einer bestimmten Wärmeversorgungsart beschreibt. Die rechtliche Verbindlichkeit kommt erst über das GEG.

Die Wärmeplanung: Orientierung für betroffene Akteure

Die Wärmeplanung gibt Gebäudeeigentümer/innen Auskunft darüber, ob es sich lohnt in einem bestimmten Gebiet auf ein Fern- bzw. Nahwärmenetz zu hoffen und deswegen mit dem Kauf einer Wärmepumpe oder einer anderen GEG-kompatiblen Heizung zu warten.

Bis die Umrüstpflicht tatsächlich gilt, darf man alle Heizungen einbauen – auch Erdgas- oder Ölheizungen. Allerdings besteht bei diesen Heizungen die Pflicht, mit einem stetig steigenden Anteil erneuerbaren Brennstoffs zu heizen – also Biomethan o.ä. Um die Eigentümer/innen vor wirtschaftlichen Fallstricken zu bewahren, ist man verpflichtet sich vor der Anschaffung beraten zu lassen. Für alle Beteiligten – Kommunen, Netzbetreiber/innen und Gebäudeeigentümer/innen – ist es günstig, wenn bereits zu Beginn des Prozesses kommuniziert wird, wo man überhaupt mit einem Wärmenetz rechnen kann. Das ist realistisch nur in Gebieten der Fall, in denen mir einer hohen Wärmeabnahme rechnen kann oder in denen es eine günstige regenerative Wärmequelle (Abwärme aus industrieller Produktion, Abwasser- oder Flusswasserwärme, Geothermie) gibt – am besten beides.

In anderen Gebieten zahlt sich das Warten eigentlich nicht aus. Das Wärmeplanungsgesetz bietet allerdings – wegen der häufig geforderten „Technologieoffenheit“ – auch die Möglichkeit, Wasserstoffnetzausbaugebiete auszuweisen. Diese Möglichkeit wird aber nicht der Realität nur wenig zum Tragen kommen: Zum einen wird bis 2045 nicht ausreichend grüner Wasserstoff für die Verteilung in den Erdgasnetzen zur Verfügung stehen. Das macht energiepolitisch auch keinen Sinn, da der regenerative Strom im Wärmesektor ca. fünfmal effizienter mit Wärmepumpen eingesetzt werden kann als mit H2-Brennwertkesseln. Zum anderen sind die Betreiber unter bestimmten Umständen schadenersatzpflichtig, wenn sie es nicht schaffen, bis 2045 auf 100% grünen Wasserstoff umzustellen.

Für Gebäudebesitzer/innen ist es daher gut, wenn sie sich frühzeitig mit ihrer zukünftigen Art zu heizen auseinandersetzen und am besten auch eine/n Energieberater/in zu Rate ziehen. Die Energieberatung wird sehr gut gefördert.