Genderbasierte Gewalt in der Politik - eine Gefahr für die Demokratie

Kommentar

Man erwartet nicht, dass jemand eine Einladung zu einer schmerzvollen Erfahrung annehmen würde. Wenn wir uns jedoch wünschen, dass mehr Frauen Machtpositionen in der Politik einnehmen, dann ist es genau das, was ihnen geboten wird: Eine gefährliche, aber auch brutale Erfahrung und das ist einer der Hauptgründe, warum Frauen sich gegen eine Aufstellung für politische Ämter entscheiden. Sie fürchten ihre Sicherheit in- und außerhalb der sozialen Netzwerke sowie die Angriffe der Opposition und aus den eigenen Reihen. Denn sie wissen, dass sie ihnen ausgesetzt sein werden. Beschimpfungen, Bedrohung, Unterfinanzierung – all das hat einen Namen: genderbasierte Gewalt in der Politik.

CMCVM - Gemischte Ständige Kommission zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen

Für alle, die konstruktive Diskussionen über genderrelevante Themen in Entscheidungsräumen wie dem Kongress erwarten, ist es unumgänglich mehr Frauen in der Politik zu fordern. Obwohl nur 15% der brasilianischen Parlamentarier/innen Frauen sind, bestimmt die Fraktion der Frauen im Abgeordnetenhaus und im Senat maßgeblich das Programm rund um die Frauenrechte. Laut Daten der Plattform Elas no Congresso (zu dt.: Frauen im Kongress) der Plattform Revista AzMina haben 82% der 2018 ins Parlament gewählten Frauen Gesetzesvorhaben zum Thema Gender vorgelegt. Nur 46% der männlichen Parlamentarier haben dies getan. Doch es geht nicht nur um die Quantität dieser Gesetzesvorhaben, sondern auch um die Qualität. Während 69% der destruktiven Vorhaben seit 2019 männliche Autoren und Co-Autoren haben, werden nur 33% dieser Projekte von Autorinnen und Co-Autorinnen verfasst.

Man kann sich vorstellen, wie stark die Debatte um Genderrechte qualitativ und quantitativ wachsen würde, wenn mehr Frauen Sitze in der brasilianischen Legislative erlangen würden. Doch die Garantien, dass sie diese Sitze sicher einnehmen können, sind nur sehr schwach. Das hängt u.a. mit der Überprüfung der Einhaltung der Quotenregel für Kandidaturen und der damit zusammenhängenden Finanzierung zusammen. Trotz einer gesetzlichen Verankerung wird die Nichteinhaltung der Vorgaben sehr häufig erst nach den Wahlen aufgedeckt. Zu diesem Zeitpunkt kann schon kaum bis gar nichts mehr dagegen getan werden. Auch die Konsequenzen für die Nichteinhaltung haben sich noch nicht ausreichend etabliert. 2021 öffnete der Vorschlag zur Verfassungsänderung Nr. 18 sogar ein Schlupfloch, welches den Parteien die Sanktionen erließ.

Die „Quotenfrauen“

Das Resultat wird schon lange von der Presse angeprangert: die candidaturas laranjas, also reine „Quotenfrauen“, die eingesetzt werden, um die Zahlen zu fälschen. Diese Frauen würden sehr häufig wirklich gerne kandidieren. Doch aufgrund der in der Politik bestehenden genderbasierten Gewalt erhalten sie hierfür keine ausreichende Finanzierung. Die Daten lügen nicht: Obwohl Frauen bei den Gemeindewahlen 2020 34% der Kandidaturen ausmachten, erhielten sie nur 28% der hierfür durch die Parteien bestimmten Mittel. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass die Parteien nicht nur mindestens 30% Kandidatinnen stellen, sondern auch die Ressourcen des Wahlfonds in Höhe von 30% an diese weitergegeben. Doch 2020 gaben 22 von 32 Parteien Brasiliens weniger Ressourcen an die Kandidatinnen weiter als sie sollten.

Abgesehen von der Hürde, eine ausreichende Finanzierung für ihre Kandidatur zu erhalten, müssen sich diese Frauen auch der Wut derjenigen stellen, die nicht akzeptieren, dass sie dort Raum einnehmen, wo sich Macht zentriert und Entscheidungen getroffen werden. Diese Personen zweifeln ihre Kapazitäten nicht auf politischer Ebene, sondern weil sie Mütter, Töchter oder Ehefrauen sind, an. Sie sollten doch viel mehr Sorgearbeit betreiben als Wahlkampf. Sind sie jung, sind sie zu unerfahren. Sind sie älter, sind sie zu alt. Sind sie ledig, sind sie Versagerinnen. Haben sie einen Partner, sind sie verantwortlich für sein schlechtes Benehmen. Sind sie schwarz, stellen sie sich als Opfer dar. Sind sie LGBTQIA+, transsexuell oder Transvestiten, dann gehören sie erst recht nicht in die Politik.

Hassreden im Stundentakt

2020 führten die Zeitschrift AzMina und das InternetLab ein Monitoring von 175 Kandidaturen, davon mehrheitlich Frauen, aus unterschiedlichen Regionen Brasiliens auf Twitter, YouTube, Instagram und Facebook durch. In dem Projekt MonitorA wurden Posts, Kommentare und andere Interaktionen mit Nutzer/innen gesammelt und ein Verzeichnis von häufig verwendeten Wörtern und Bezeichnungen aus den sexistischen Hassreden in den Netzwerken, jeweils in Verbindung mit dem betroffenen Profil der Kandidatinnen, erstellt. In der ersten Wahlrunde stellten wir fest, dass eine Gruppe von 123 Kandidatinnen mehr als 40 Beleidigungen täglich allein über Twitter erhielt.

Die identifizierten Beleidigungen wurden je nach ihrem Verwendungskontext in unterschiedliche Kategorien klassifiziert: Kommentare zu physischen Eigenschaften der Kandidatinnen (zu ihrer Kleidung auf den Fotos, ihrem Haarschnitt oder ihrem allgemeinen Erscheinungsbild), intellektuelle, sexistische und moralische Beleidigungen, Diskreditierung, Hass aufgrund von Übergewicht, Transphobie und Rassismus. Abgesehen davon, dass sie aufgrund ihres Frauseins angegriffen wurden, war die politische Gewalt vor allem sexistischer Natur, sowohl in den Beleidigungen als auch in den Kontexten, in denen die Angriffe stattfanden.

In der zweiten Wahlrunde weiteten sich die Angriffe auch auf andere Frauen aus der Öffentlichkeit aus, die sich zwar nicht für politische Ämter zur Wahl stellten, aber öffentlich die Kandidatur anderer Frauen unterstützten. Die ehemalige Umweltministerin Marina Silva (REDE) erhielt beispielsweise, weil sie öffentlich ihre Unterstützung für die 2020 am stärksten in den sozialen Netzwerken angegriffene Kandidatin Manuela D’Avila (PCdoB) ausgesprochen hatte, innerhalb von nur zwei Tagen mindestens 150 beleidigende Nachrichten, mit einem Durchschnitt von drei beleidigenden Tweets pro Stunde. Sie wurde unter anderem als „alt“, und „hässlich“ sowie als „Mumie“, „Schildkröte“ und „Heuchlerin“ beschimpft. Bei der ehemaligen Präsidentin Dilma Rousseff (PT) war es nicht anders.

Die Frauenfeindlichkeit wurde noch deutlicher als wir in der zweiten Runde die Angriffe gegen eine Gruppe von männlichen Kandidaten analysierten. Denn die Ergebnisse zeigten, dass Frauen für das angegriffen wurden, was sie angeblich sind, also für physische, intellektuelle und moralische Eigenschaften. Männer wurden hingegen für das angegriffen, was sie tun, also für ihre Arbeit aus der Vergangenheit oder für ihre Haltung zu einem Thema. Einzige Ausnahme waren Ältere und LGBTQIA+, die ebenfalls aufgrund ihrer jeweiligen Eigenschaften Zielscheibe von Hass und Aggressionen wurden.

Außerdem wurde festgestellt, dass sich die Gewalt je nach Region und somit nicht nur in Bezug auf Gender und Hautfarbe unterschied. In Bahia wurden insbesondere schwarze Kandidatinnen angegriffen. In Minas Gerais drehten sich die Angriffe gegen Frauen um Mutterschaft, Alter und Sexualität. Die Fähigkeiten einer Frau anzuzweifeln, die Mutter ist oder ein bestimmtes Alter überschritten hat, ist Gewalt. Ältere Männer gelten als erfahren, während Frauen als überholt gelten. In Pará ging die Gewalt sogar über die virtuellen Netzwerke hinaus und es kam zu Schüssen und physischen Angriffen.

Genderbasierte Gewalt in der Politik als Straftatbestand

Bis zu dem Zeitpunkt war genderbasierte Gewalt in der Politik kein eigener Straftatbestand. Angriffe wie diese wurden als andere Straftatbestände abgehandelt, so zum Beispiel als Verleumdung oder Diffamierung. Doch insbesondere nach der Ermordung der Stadträtin Marielle Franco im Jahr 2018 wurde die Debatte so lautstark geführt, dass der Nationalkongress sich dem Thema 2020 schließlich annahm. Bis dahin gab es nur fünf Gesetzesvorhaben, die in den Schubladen der Legislative in Vergessenheit geraten waren.

Nach der Debatte im Abgeordnetenhaus und im Senat wurde im August 2021 das Gesetz 14.192/2021 verabschiedet, welches das Wahlgesetzbuch, das Parteiengesetz und das Wahlgesetz ändert. Dem Wahlgesetzbuch wird, neben anderen Reformen, ein neuer Straftatbestand hinzugefügt: „eine Kandidatin für ein politisches Amt oder die Inhaberin eines politischen Amtes mit jedweden Mitteln zu belästigen, zu bedrängen, zu erniedrigen, zu verfolgen oder zu bedrohen und sich dabei Abwertung oder Diskriminierung gegenüber ihrer Eigenschaft als Frau, ihrer Hautfarbe, ihrer ethnischen Herkunft zu bedienen, mit dem Ziel, ihren Wahlkampf oder ihre Leistung in ihrem Amt zu verhindern oder zu erschweren.“   

Das Gesetz schiebt auch Wahlwerbung, die „das Frausein abwertet oder Diskriminierung aufgrund des weiblichen Geschlechts, aufgrund der Hautfarbe, ihrer ethnischen Herkunft fördert“ einen Riegel vor. Es ändert auch den Straftatbestand der vorsätzlichen Verbreitung von falschen Informationen, der sich, neben anderen Anpassungen dieses Wahlvergehens, nicht nur auf die Wahlwerbung beschränkt, sondern auch während des Wahlkampfs angewendet wird. Natürlich gibt es Schlupflöcher. Der Text widmet sich nicht den gängigen brutalen Verhaltensweisen gegen die politische Arbeit von Frauen und sieht auch keine Verwaltungsstrafen vor, die zur Bekämpfung dieser Praktiken beitragen könnten. Der Schutz transsexueller Frauen wird geschwächt da der Begriff „Gender“ nicht verwendet wird. Dennoch stellt er ohne Zweifel einen Fortschritt für den schwierigen Wahlkampf dar, der uns 2022 erwartet und von dem wir uns erhoffen, dass mehr Frauen gewählt werden.

Wir haben viel mit Frauen aus der Politik gesprochen, die das Ausmaß des Problems anzweifelten, obwohl sie wussten, dass sie damit konfrontiert waren. Ihnen war zwar bewusst, dass sie angegriffen wurden, doch sie wurden immer wieder mit dem Urteil abgeschmettert, sich als Opfer zu inszenieren, sobald sie versuchten das Problem anzuklagen. Sie bekamen zu hören, sie müssten stark sein und aufhören zu jammern oder sie seien nicht geeignet für die Politik. Sie fühlten sich allein, weil sie nicht wussten, dass dieses Problem einen Namen hat: genderbasierte Gewalt in der Politik.

Daten und Analysen bekräftigen die Erfahrungsberichte der Frauen. Die weibliche Repräsentation in der Politik kann nicht verbessert werden, ohne dabei auch die Bedingungen in Angriff zu nehmen, unter denen sie zu Wahlen antreten und ihre Ämter ausführen. Denn dies muss in Sicherheit und Freiheit geschehen - ohne dass sie um ihr Leben fürchten müssen.  Es muss Schluss sein mit der genderbasierten Gewalt gegen Kandidatinnen, damit es mehr Stadträtinnen, Bürgermeisterinnen, weibliche Abgeordnete, Senatorinnen, Gouverneurinnen und Präsidentinnen gibt.

Dafür benötigt es Verbündete auf Ebene der Exekutive, Legislative und Judikative sowie in den politischen Parteien, den zivilgesellschaftlichen Organisationen und den Plattformen der sozialen Netzwerke. Die Plattformen sollten während der Wahlperiode die Verifizierung von digitaler Gewalt gegen Frauen und andere politische Minderheiten priorisieren, deren Meldung vereinfachen, die Reaktionsquoten erhöhen sowie die eingeleiteten Aktionen und deren Begründung transparent machen. Es bedarf auch es einer koordinierten Zusammenarbeit zwischen den Behörden, die die Anzeige aufnehmen und die Untersuchungen durchführen, um die genderbasierte politische Gewalt online und offline zu bekämpfen. Dafür sollten vielfältige Maßnahmen getroffen werden, denn der größte Verlierer aufgrund von genderbasierter Gewalt in der Politik ist die Demokratie. Und damit verlieren wir alle.

Ein Gesetz gegen Gewalt in der Politik

Das Gesetz 14. 192/2021 legt Normen fest, um politische Gewalt gegen Frauen während der Wahlen und der Ausführung ihrer politischen Rechte und öffentlichen Funktionen vorzubeugen, zu unterdrücken und zu bekämpfen. Das Gesetz ist aus dem Vorhaben 349/2015 von der Abgeordneten Rosa Angela Gomez (Republicanos - Rio de Janeiro) hervorgegangen.

    Was ändert sich?
    • Wahlvergehen: Die Norm führt in das Wahlgesetzbuch den Straftatbestand ein, eine Kandidatin für ein politisches Amt oder die Inhaberin eines politischen Amtes mit jedweden Mitteln zu belästigen, zu bedrängen, zu erniedrigen, zu verfolgen oder zu bedrohen und sich dabei Abwertung oder Diskriminierung gegenüber ihrer Eigenschaft als Frau, ihrer Hautfarbe, ihrer ethnischen Herkunft zu bedienen, mit dem Ziel, ihren Wahlkampf oder ihre Leistung in ihrem Amt zu verhindern oder zu erschweren. Diese Tat wird mit einer Haftstrafe von einem bis zu vier Jahren und einer Strafzahlung geahndet. Das Strafmaß erhöht sich um ein Drittel, wenn die Tat sich gegen eine schwangere Frau, eine Frau über 60 Jahren oder eine Frau mit Behinderung richtet.
       
    • Parteisatzung: Das neue Gesetz ändert auch das Parteiengesetz. Die Parteisatzungen müssen fortan Regeln zur Prävention, Unterdrückung und Bekämpfung von politischer Gewalt gegen Frauen beinhalten.

    Übersetzung aus dem Portugiesischen: Kirsten Grunert

    Der Artikel erschien zuerst auf der Seite des Brasilien Büros der Heinrich-Böll-Stiftung.


    Autorinnen: AzMina

    AzMina ist eine lokale gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, die Kommunikation, Technologie und Journalismus nutzt, um die Genderungerechtigkeit zu bekämpfen. Seit 2015 produzieren wir digital und auf nationaler Ebene unabhängige und umfassende investigativ-journalistische Veröffentlichungen zu Genderfragen, die die Frauen in Brasilien besonders betreffen. Wir haben Sonderreportagen über die Gesetzgebung gegen häusliche Gewalt, Abtreibung, Mutterschaft, Frauen in der Politik und mehrere andere Themen verfasst. 2016 haben wir ein Buch über Feminismus veröffentlicht. Mit der im Jahr 2019 herausgebrachten App PenhaS möchten wir häusliche Gewalt gegen Frauen bekämpfen. 2020 haben wir die Plattform Elas no Congreso gestartet, um die Rechte von Frauen auf Ebene der Legislative zu überwachen, und das Observatorium MonitorA aufgebaut, um genderbasierte politische Gewalt in den sozialen Netzwerken zu registrieren.