Wahl in Polen: Wie die Regierung den Justizapparat demontiert

Interview

Rechtsstaatlichkeit ist einer der Garanten für die Demokratie. In Polen wurde sie in den vergangenen acht Jahren schrittweise abgebaut. Wie sich dies auf das Funktionieren des Staates und das Leben der polnischen Bürger*innen auswirkt, berichtet die Rechtsanwältin und Aktivistin Sylwia Gregorczyk-Abram von der Nichtregierungsorganisation Free Courts.

Zu sehen ist ein großes Gebäude mit einer Glasfront und massiven Säulen davor. Auf dem Dach wehen zwei polnische Flaggen. Ein großes Protestplakakt ist an der Fassade angebracht und trägt den Schriftzug "Konstytucja". Die untere Hälfte des Gebäudes liegt in tiefem Schatten.
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Protest am Obersten Gerichtshof in Warschau.

Joanna Maria Stolarek: Wie lässt sich der Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Polen beschreiben?

Sylwia Gregorczyk-Abram: Die Rechtsstaatlichkeit in Polen wird demontiert, und ich befürchte, dass der Rechtsstaat vollends zerstört wird, wenn die demokratische Opposition die Wahl verliert. Zunächst einmal hat das Verfassungsgericht, das wichtigste Gericht eines jeden Landes, die Bürger*innen im Stich gelassen. Die Institution, die ihnen eigentlich Schutz vor der Macht des Staates gewähren soll, ist zu dessen Verbündeten geworden. Derzeit gehören dem Verfassungsgericht Richter*innen an, die auf der Grundlage eines rechtlich mangelhaften Gesetzes berufen wurden und auf diesem Weg die zuvor rechtmäßig ernannten Richter*innen ersetzt haben.

Zu diesen Ernennungen liegt uns bereits das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Xero Flor vor, in dem es heißt, dass das Verfassungsgericht aufgrund der Ernennungspraxis der Richter*innen die Anforderungen an ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren nicht garantieren könne. Deshalb sollten die auf diese Weise ernannten Richter*innen nicht Teil des Verfassungsgerichts sein. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts zeigen deutlich, dass es sich hierbei um ein Organ handelt, das eine ausschließlich politische Agenda umsetzt. Das diesbezüglich auffälligste und für die Bürger*innen am schwierigsten zu akzeptierende Beispiel war das Urteil zur Abtreibungsgesetzgebung, das Frauen das Recht entzieht, über ihren Körper selbst zu entscheiden. Dieses Urteil erging de facto auf „Bestellung“ der Regierung.

Zweitens gab es erhebliche Änderungen in der Art und Weise der Auswahl von Richter*innen. In Polen gibt es ein Verfassungsorgan, den Landesgerichtsrat (Krajowa Rada Sądownictwa, KRS), der für die Auswahl und Beförderung von Richter*innen in höheren Positionen zuständig ist. Gemäß Verfassung wählte bis 2017 die Generalversammlung der Richter*innen eine gewisse Anzahl der Mitglieder dieses Rates. Das Gesetz wurde verfassungswidrig geändert und nun obliegt die Wahl der Ratsmitglieder ausschließlich dem Sejm (Unterhaus), also Politiker*innen, was natürlich dem Grundsatz der Gewaltenteilung widerspricht und dazu führt, dass Politiker*innen loyale und gleichgesinnte Richter*innen in den KRS berufen, die anschließend die Sichtweisen und Ziele der Regierungspartei hinsichtlich des Justizwesens umsetzen.

Auch im Hinblick auf den Landesgerichtsrat gibt es eine Reihe von Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des EGMR. Beide Institutionen stimmen darin überein, dass das bestehende Verfahren zur Ernennung von Mitgliedern des Landesgerichtsrates dazu führt, dass das Gleichgewicht der Gewaltenteilung in Polen verloren geht und dass die Judikative damit aufhört, unabhängig zu sein. Aus diesem Grund sind es die Bürger*innen, die am meisten zu verlieren haben. Denn wenn sie sich an ein Gericht wenden, an dem ein*e Richter*in, die bzw. der auf unrechtmäßiger Grundlage ernannt wurde, tätig ist, ein*e sogenannte*r Neo-Richter*in, dann können sie nicht wissen, ob das gefällte Urteil rechtskräftig  ist oder nicht. Rechtsanwält*innen stellen je nach ihrer Arbeitsweise und im Sinne des Mandant*innenschutzes selbstverständlich Anträge auf den Ausschluss einer solchen Person aus dem Richter*innengremium oder bauen, wenn ein*e bestimmte*r Richter*in bereits ein Urteil gefällt hat, auf dieser Grundlage ihre Argumentation für ein Berufungs- oder Kassationsverfahren auf. Für die Bürger*innen verzögert sich dadurch das Verfahren erheblich und es entsteht ein enormes Chaos.

Drittens geht es um die Staatsanwaltschaft, die derzeit absolut von der Regierung abhängig und politisiert ist. In Polen wurden die Aufgaben des Generalstaatsanwalts und des Justizministeriums zusammengefasst. Diese Änderung hat sich destruktiv auf die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft ausgewirkt. Im Hinblick auf die Gesamtstruktur der Demontage des Justizwesens bedeutet diese Zusammenlegung, dass eine einzige Person Einfluss auf die Funktionsweise des gesamten Justizsystems hat. Sie entscheidet über alles, und die Staatsanwaltschaft steht nicht mehr auf der Seite der Bürger*innen, sondern beginnt mit der Umsetzung der politischen Agenda der Regierung. Es geht nicht darum, etwaige Machtmissbräuche aufzuklären, es geht nicht darum, Minderheiten wie die LGBTIQ+-Community zu schützen, es geht nicht darum, Geflüchtete zu schützen, denn die Staatsanwaltschaft wird keine Verfahren einleiten, die nicht im Einklang mit dem stehen, was der Minister und Generalstaatsanwalt in Personalunion wünscht.

Die Rechtsstaatlichkeit in Polen wird demontiert

Darüber hinaus ist das auf Richter*innen angewandte Disziplinarregime ein wichtiger Faktor bei der Zerstörung des Justizwesens in Polen. Am Obersten Gerichtshof wurde eine Disziplinarkammer eingerichtet, also ein besonderes Disziplinargericht, dessen Aufgabe darin bestand, die Immunität von Richter*innen aufzuheben, um sie dann disziplinarisch zu verfolgen und zu bestrafen. Eine derartige Situation zeigte sich beispielsweise im Fall von Igor Tuleya. Es sind Richter*innen, die für die Vollstreckung von Urteilen europäischer Gerichtshöfe bestraft werden, beispielsweise durch Versetzung in eine andere Abteilung oder durch Suspendierung. Das sind keineswegs Einzelfälle und die abschreckende Wirkung auf die Gemeinschaft der Richter*innen ist außerordentlich stark. Die Disziplinarkammer war Gegenstand von Untersuchungen des EGMR und des EuGH und die Urteile sind im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit ihrer Einrichtung und Funktionsweise eindeutig. Gegen Polen wurde eine Geldstrafe von einer Million Euro pro Tag verhängt, weil das Land die Tätigkeit der Disziplinarkammer nicht einstellen wollte. Diese Kammer wurde erst kürzlich aufgelöst. An ihrer Stelle wurde jedoch eine neue Institution geschaffen, in der wiederum sogenannte Neo-Richter*innen tätig sind, also Personen, die durch das politische Gremium des Neo-KRS ausgewählt wurden. Am Obersten Gerichtshof wurde eine Kammer für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten geschaffen, eine aus systemischer Sicht überaus wichtige Kammer, da sie letztendlich darüber entscheiden wird, ob die Wahlen in Polen gültig waren oder nicht. Im Falle der Kammer für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten liegt ebenfalls eine Reihe von Entscheidungen sowohl des EuGH als auch des EGMR vor, in denen festgestellt wurde, dass sie auf mangelhafter Rechtsgrundlage geschaffen wurde und kein unabhängiges, unparteiisches und faires Verfahren garantiert.

Ist Polen im Lichte der von Ihnen dargestellten Situation immer noch ein rechtsstaatlich organisiertes Land und sind im Zusammenhang mit der Einrichtung der Kammer für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten am 15. Oktober 2023 überhaupt freie Wahlen in Polen möglich?

Systematisch gesehen ist Polen auf dem Papier kein rechtsstaatlich organisiertes Land mehr, da alle verfassungsmäßigen Sicherungsmechanismen bereits ausgehebelt worden sind. Es ist wiederholt zu Verstößen gegen die Verträge der Europäischen Union und die Europäische Menschenrechtskonvention sowie gegen die polnische Verfassung gekommen. Trotz allem glaube ich, dass Polen in der Praxis, also im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz, weiterhin ein rechtsstaatlich organisiertes Land ist.

Warum? In der aktuellen Situation haben sich die meisten polnischen Richter*innen als stark und resistent gegen den Druck erwiesen; sie erlassen Urteile gegen den ausdrücklichen Wunsch der politisch Mächtigen, sie schützen die Bürger*innen. Natürlich kann ich hier nicht für alle die Hand ins Feuer legen, aber wenn es um einen solchen „Test“ geht, dann bestehen ihn die Richter*innen in den meisten Fällen. Auf ihnen, auf ihrem Mut und ihrem Heldentum, basiert gegenwärtig das Justizsystem.

Sind in Polen freie Wahlen möglich? Nun, freie und vor allem faire Wahlen sind in Polen eben nicht möglich. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) führt derzeit eine Sonderbeobachtermission in Polen durch, und ihre Delegation reiste nicht nur deswegen an, weil OSZE-Vertreter*innen stets Wahlen kontrollieren, sondern auch deshalb, weil das Europäische Parlament die Einrichtung einer Sonderbeobachtermission der OSZE aus zwei Gründen beschlossen hat. Erstens geschah dies aufgrund der Beobachtungen der OSZE der vorangegangenen Präsidentschaftswahlen, bei denen sie zu dem Schluss kam, dass sie das Kriterium der Gleichheit nicht erfüllt haben . Diese Schlussfolgerung ergab sich vor allem aus den Aktivitäten des Staatsfernsehens, das mit enormen finanziellen Mitteln ausschließlich die Regierungsseite unterstützte. Der Mangel an Gleichheit zeigt sich auch darin, dass sich der Staatspräsident für ein bestimmtes politisches Lager ausspricht.

Die OSZE begab sich zweitens nach Polen, weil hier das Spionagesystem Pegasus aufgetaucht ist, das in der Zeit vor den letzten Parlamentswahlen gegen Politiker*innen einer Oppositionspartei eingesetzt wurde. Heute ist bekannt, dass das Telefon des Leiters des Wahlkampfstabs der größten Oppositionspartei mit einem äußerst invasiven Spionagesystem infiltriert war, das nicht nur Gespräche aufzeichnet, sondern auch alle Daten vom Telefon herunterlädt, Telefongespräche abhört und Daten auf dem so überwachten Gerät ändern und modifizieren kann. Dass der Leiter des Wahlkampfstabs im Vorwahlzeitraum abgehört wurde, ist folglich ein klares Signal für Organisationen wie die OSZE und das Europäische Parlament, dass – wenn es bereits zuvor in Polen zu solchen Vorfällen gekommen ist – Situationen dieser Art erneut auftreten können, daher wurde diese Mission beschlossen.

Der 15. Oktober eröffnet zwei Möglichkeiten: Entweder bleibt die gegenwärtige Regierungspartei an der Macht oder die Oppositionsparteien können eine Regierung bilden. Würde eine neue Regierung in der Lage sein, das System der Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen und gleichzeitig ihren Werten treu zu bleiben?

Die Oppositionspolitiker*innen haben verstanden, dass die Frage der Rechtsstaatlichkeit von entscheidender Bedeutung ist und dass sofort Maßnahmen zur Wiederherstellung des Rechtsstaats ergriffen werden müssen. Diese Änderungen müssen zügig und natürlich auf legalem Wege durchgesetzt werden. Die oben genannten Urteile – es liegen bereits mehrere Dutzend davon vor – werden dabei äußerst hilfreich sein. Sie skizzieren quasi eine Roadmap für den Wiederaufbau des Justizsystems. Um die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, müssen diese Urteile lediglich umgesetzt werden.

Allerdings besteht bei jeder Regierung stets die Versuchung, Einfluss auf die Gerichte zu nehmen, um auf diesem Weg die Bürger*innen zu kontrollieren. Wenn sich eine neue demokratische Regierung zu einem solchen Versuch hinreißen ließe, würden selbstverständlich alle gesellschaftlichen Organisationen genauso wie bisher Alarm schlagen. Aus heutiger Sicht gibt es jedoch keine Anzeichen dafür, alle diesbezüglichen Ankündigungen sind konstruktiv, es wird von schnellen Schritten gesprochen, von einer Neuordnung der Funktionsweise des Justizwesens, von der Achtung des Rechts und der Europäischen Union.

Was passiert mit dem Justizwesen, sollte sich die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) an der Macht behaupten?

Wir wissen, was passieren wird: Jarosław Kaczyński hat es als Parteiführer der PiS bereits angekündigt und ganz offen davon gesprochen, dass die Veränderungen zum Abschluss gebracht und weitere Maßnahmen ergriffen werden müssten. Das wird höchstwahrscheinlich auf eine Verflachung der Gerichtsstruktur und eine Neuorganisation der Gerichtsbarkeit hinauslaufen. Dies bedeutet, dass sich die politisch Mächtigen nach eigenem Gutdünken in der Justiz einrichten und von ihnen ausgewählte Personen den entsprechenden Ebenen in der Gerichtsstruktur zuordnen werden. Unter einer Neuorganisation der Gerichte versteht die PiS beispielsweise den Wegfall der erforderlichen Zustimmung von Richter*innen zu ihrer Versetzung an ein anderes Gericht. Dadurch ist es möglich, Richter*innen durch eine Versetzung an Gerichte, die weit von ihrem Wohnort entfernt liegen, zu bestrafen. Darüber hinaus kann die Umstrukturierung auch beinhalten, dass alle Richter*innen gezwungen werden, sich einem Prüfungsverfahren durch den Neo-KRS, das Wahlgremium, zu stellen, damit sie alle mit seinem Makel der fragwürdigen Rechtsgrundlage „infiziert“ werden. Dies wird dazu führen, dass einige Richter*innen ein solches Verfahren einfach ablehnen und sich beispielsweise in den Ruhestand begeben werden, weil es für sie schlicht unvorstellbar ist, einen solchen Prozess zu durchlaufen. Für sie wird die Wahrung des Rechts wichtiger sein und wir werden dadurch die wertvollsten Richter*innen verlieren, genau wie bereits im Jahre 2018, als die PiS durch die Herabsetzung des Renteneintrittsalters von Richter*innen den Obersten Gerichtshof angegriffen hat.

Damals waren die betroffenen Richter*innen gezwungen, die Zustimmung des Neo-KRS einzuholen, um weiterhin ihr Amt am Obersten Gerichtshof ausüben zu können. Da es den hervorragenden Rechtsanwält*innen, Professor*innen und Autoritäten auf dem Gebiet des Rechts nicht einmal im Traum einfallen würde, ein verfassungswidriges Gremium um eine derartige Zustimmung zu bitten, gingen sie lieber in den Ruhestand, weshalb uns heute Dutzende hochkarätige Richter*innen fehlen, die auch weiterhin über Angelegenheiten von Bürger*innen hätten entscheiden können

Dadurch entsteht der Eindruck, als würde sich Polen zunehmend von der Rechtsstaatlichkeit, aber auch von bestimmten Werten, also den Grundlagen der Europäischen Union, entfernen. Dieser Prozess könnte als rechtlicher Polexit bezeichnet werden.

Meiner Ansicht nach findet dieser Polexit bereits auf der mentalen Ebene statt, denn jene Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, die direkt gegen das Recht der Europäischen Union verstoßen, sind gewissermaßen bereits eine Art Polexit. Sollte die PiS die Wahl gewinnen, wird sich diese Situation sicherlich weiter zuspitzen, und ich schließe nicht aus, dass es dann tatsächlich zu einem formellen Polexit kommen könnte.

Wie nehmen die Bürger*innen in Polen diese Entwicklung wahr? Spüren sie, was gerade mit dem Justizsystem und dem Recht in Polen passiert?

Mir scheint, dass die Bürger*innen die Orientierung eher verloren haben, denn es ist ja sogar für Anwält*innen mitunter schwierig, mit all diesen Veränderungen Schritt zu halten. Ich denke, dass dies mit voller Absicht geschieht, damit ein solches Chaos entsteht, dass die Bürger*innen schlicht nicht verstehen können, in welcher schwierigen Situation sie sich tatsächlich befinden. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Abtreibungsgesetz hat viele Bürger*innen zum Nachdenken gebracht, weil es einen bestimmten Mechanismus vor Augen führte, der klar erkennen lässt, was passiert, wenn Politiker*innen darüber entscheiden, wer Richter*in ist. Das war eine schmerzhafte Lektion, aber zumindest war die Botschaft verständlich. Ich denke, dass dieses Urteil vielen Menschen klargemacht hat, dass es sich hier nicht um ein abstraktes Thema handelt. Wenn heute jemand einen Fall vor Gericht zu verhandeln hat, wird er oder sie dies mit Sicherheit zu spüren bekommen, denn es gibt schon viele dieser Neo-Richter*innen, und die Bürger*innen müssen somit fürchten, dass das Urteil nur deshalb infrage gestellt wird, weil die Verhandlung ihres Falls von einem oder einer illegalen Richter*in durchgeführt wurde. Das Vertrauen in die Gerichte schwindet dadurch gewiss ebenso wie das in die Staatsanwaltschaft, dieser Umstand ist durch Studien belegt.

Aber dieses Vertrauen war doch bereits vor 2015 gering?

Die Bürger*innen haben damals gesehen, dass eine echte Reform des Justizsystems notwendig ist, und sie hatten damit völlig recht. Das polnische Gerichtswesen war tatsächlich reformbedürftig. Aber mit ihren Versprechungen für eine solche Reform hat die PiS sie einfach belogen. Die von der Regierung eingeführten Änderungen haben die Funktionsweise des Justizsystems in keiner Weise verbessert. Ganz im Gegenteil, heutzutage dauern die Verfahren noch länger als vorher, in den Gerichten herrscht Chaos und das Prinzip der Gewaltenteilung ist zerstört. Die größten Leidtragenden dieser Situation sind die Bürger*innen.